Sexualität erleben

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Das erste Mal

Quelle: pixabay

Das erste Mal Küssen, das erste Mal Streicheln, das erste Mal Petting, das erste Mal Sex,... Das erste Mal zu haben ist ein aufregendes Erlebnis. Die Vorfreude, die Erwartungen, aber auch die Angst und Unsicherheit können groß sein. Wichtig ist, dass du wirklich Lust darauf hast, bereit dazu bist, „es“ wirklich willst. Und – du kannst dich auch jederzeit wieder anders entscheiden – auch während dem Sex! 

Wann der richtige Zeitpunkt für das erste Mal ist, entscheidest nur du.

Das erste Mal kann mit deinem festen Freund*deiner festen Freundin oder mit einer anderen Person sein.

Wichtig ist,

Körper, Kopf und Bauch müssen dazu bereit sein!

Gibt es ein richtiges Alter?

Vor dem Gesetz sind im Allgemeinen sexuelle Kontakte in jeder Form erlaubt, bei denen beide Beteiligten über 14 Jahre  sind und beide einverstanden sind. Ab 14 Jahren ist egal, wie alt der*die Partner*in ist. Freiwilligkeit ist dabei aber immer Voraussetzung!

Nach österreichischem Recht ist es eine strafbare Handlung, wenn eine Person, die 14 oder älter ist, mit einer Person, die noch nicht 14 ist, Geschlechtsverkehr hat. Dies gilt auch, wenn die beiden sich lieben und kein Zwang ausgeübt wird.  

Damit aber Zärtlichkeiten und Sex zwischen jungen Menschen nicht sofort zum Kriminalfall werden, gibt es „Ausnahmen von der Regel“ („Alterstoleranzklausel“). Dabei ist noch mal zu unterscheiden wie groß der Altersunterschied zwischen Partnern*Partnerinnen ist und ob sie Knutschen und Petting machen oder ob es zu Praktiken wie oralem, vaginalen oder analen Verkehr kommt.

12-Jährige dürfen: 

  • Petting mit einer*einem über-14-Jährigen haben, wenn der Altersunterschied max. 4 Jahre beträgt (Partner*in darf 14, 15 oder 16 Jahre alt sein) - (§ 207 (4) StGB).
  • keinen penetrierenden Geschlechtsverkehr haben (Oralverkehr, Vaginalverkehr, Analverkehr). 


13-Jährige dürfen: 

  • Petting mit einer*einem über-14-Jährigen haben, wenn der Altersunterschied maximal 4 Jahre beträgt (Partner*in darf 14, 15, 16 oder 17 Jahre alt sein) - (§ 207 (4) StGB).
  • Penetrierenden Geschlechtsverkehr (Oralverkehr, Vaginalverkehr, Analverkehr) mit einer*einem über-14-Jährigen haben, wenn der Altersunterschied maximal 3 Jahre beträgt (Partner*in darf 14, 15 oder 16 sein) - (§206 (4) StGB).

Beachte: In anderen Ländern gibt es teilweise andere gesetzliche Regelungen!

 Und was ist noch strafbar? 

  • Jede Form von erzwungenen sexuellen Handlungen durch Gewalt, Zwang, Bewusstlos machen durch Alkohol oder Drogen ist immer verboten.
  • Alle sexuellen Kontakte zwischen Eltern und ihren Kindern, sonstigen nahen Verwandten und anderen Personen, zu denen ein „Autoritätsverhältnis“ besteht (z. B. Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen, Arbeitgeber*innen,…), nennt man sexuellen Missbrauch. Dabei macht sich die erwachsene Person immer strafbar.
  • Sexuelle Handlungen mit einer Person unter 18 Jahren gegen Bezahlung. Die bezahlende Person macht sich dabei strafbar.
  • Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der*die ältere Person dabei eine entwicklungsbedingte, individuelle Unreife der Person unter 16 Jahren sowie seine*ihre eigene altersbedingte Überlegenheit ausnützt;
  • Der*die Täter*in dabei eine Zwangslage der Person unter 16 Jahren (z.B. Drogenabhängigkeit, illegaler Aufenthalt, Obdachlosigkeit) ausnützt.

Verhüten

Wenn ihr euch entschieden habt, miteinander zu schlafen, sprecht darüber, wie ihr euch beim ersten Mal schützen wollt. Denn schon beim ersten Geschlechtsverkehr kann es zu sexuell übertragbaren Krankheiten und/oder einer Schwangerschaft kommen.

Sorgt auf jeden Fall dafür, dass ihr Kondome benützt. Diese schützen vor sexuell übertragbaren Krankheiten (wie z.B. HPV, Chlamydien, HIV etc.) und/oder einer ungewollten Schwangerschaft.

Mädchen* und Frauen* können sich auch rechtzeitig davor z.B. die Pille, das Pflaster oder das Verhütungsstäbchen verschreiben lassen. Das sind hormonelle Verhütungsmittel, welche von der Frauenärztin*dem Frauenarzt verschrieben werden. Sie müssen regelmäßig eingenommen werden (weitere Verhütungsmethoden) und schützen nur vor einer ungewollten Schwangerschaft, nicht vor durch sexuelle Kontakte übertragbare Krankheiten! Hormonelle Verhütungsmittel haben, wie alle Verhütungsmittel, Vor- und Nachteile. Wiege diese für dich, aber auch gemeinsam mit deinem Partner*deiner Partnerin ab, und entscheide was für dich/euch passend ist.

HIV/Aids und sexuell übertragbare Krankheiten

Die meisten Verhütungsmittel schützen vor einer Schwangerschaft, jedoch nicht vor sexuell übertragbaren Infektionen und HIV/Aids. Das können nur Kondome. Dabei muss das Kondom beim gesamten sexuellen Kontakt getragen werden. „Nur kurz ohne“ kann zu Schwangerschaften und Krankheiten führen.

„Jungfernhäutchen“ (Hymen)

Wenn du dich fragst, weshalb der Begriff „Jungfernhäutchen“ unter Anführungszeichen geschrieben ist – hier die Erklärung: 

Der Begriff ist sehr stark mit dem Gedanken behaftet, dass sich nach dem ersten Sex etwas körperlich und/oder persönlich verändern muss um keine „Jungfrau“ mehr zu sein (d.h. beim Mädchen*, der Frau* „kein Jungferhäutchen mehr“ und beim Burschen*, Mann*?). Das stimmt aber nicht. Es kann sein, dass es weder eine körperliche noch eine persönliche Veränderung gibt.

Nicht jede*r hat Penetrationssex (das heißt Sex wo etwas von der Vagina oder dem Anus, Mund aufgenommen wird), unabhängig von der sexuellen Orientierung. Diese Art von Sex ist nur eine mögliche Spielart von vielen. Somit ist die so stark behaftete Bezeichnung eigentlich nicht passend. 

Also nennen wir das Häutchen am Vaginaeingang nach der medizinischen Bezeichnung Hymen oder Vaginalcorona. 

Was aber genau ist das Hymen?

Der Scheideneingang ist manchmal von einer kleinen feinen Haut, dem "Jungfernhäutchen" (auch Hymen genannt), umgeben oder verdeckt. Es verschließt den Scheideneingang nicht ganz, hat eine oder mehrere kleine Öffnungen oder ist vielleicht gar nicht sicht- oder bemerkbar.

Das Hymen ist dehnbar und bei jedem Mädchen anders. Manchmal fehlt es ganz.Trotzdem können die meisten Mädchen Tampons verwenden oder den Finger in die Scheide (auch Vagina genannt) einführen.

Hat eine Frau*ein Mädchen* das erste Mal Geschlechtsverkehr, dann kann das Hymen (sofern so viel vorhanden) einreißen, was bei manchen etwas schmerzt oder zieht und zu ein paar Tropfen Blut  führen kann, andere merken überhaupt nichts und bluten auch gar nicht.

Vielleicht ist das Hymen auch schon zu einem früheren Zeitpunkt eingerissen, z.B. beim Sport, es hat sich bereits vorher zurückgebildet oder den Vaginaeingang gar nicht wirklich verschlossen.

Es kann auch sein, dass sich das Hymen beim ersten Geschlechtsverkehr trotz mehrerer Versuche nicht einreißt. In diesem Fall wendest du dich am besten an eine Gynäkologin*einen Gynäkologen. Mit einem einfachen kurzen Eingriff kann das Häutchen geöffnet werden. Es ist jedoch sehr, sehr selten der Fall, dass das tasächlich notwendig ist!

Was bedeutet "die Jungfräulichkeit verlieren"?

Nach wie vor werden die Begriffe „Jungfräuchlichkeit verlieren“ und „Entjungferung“ verwendet. Wie bereits oben zum „Jungfernhäutchen“ beschrieben, sind diese Begriffe nicht passend. Sex bedeutet nicht automatisch Penetration und es ist immer ein Miteinander. „Entjungferung“ meint „jemand tut etwas mit dem Gegenüber“, der Penis „dringt in die Vagina ein“. Doch das stimmt nicht! Im Falle einer vaginalen Penetration, öffnet sich die Vagina nach und nach und nimmt z.B. einen Penis auf. 

Mit dem Begriff „die Jungfräulichkeit verlieren“ ist ofttmals das Einreißen des Hymens durch Geschlechtsverkehr gemeint. "Verlieren" kann man dabei aber eigentlich nichts. In manchen Kulturen und religiösen Gemeinschaften wird großer Wert auf die Keuschheit und damit „Jungfräulichkeit“ der Frau* vor der Ehe gelegt. Manchen ist es auch aus anderen Gründen selber wichtig.

Als vermeintlichen Beweis, dass eine Frau* vorher noch nie Geschlechtsverkehr hatte, muss sie dann zum Beispiel beim ersten Geschlechtsverkehr in der Hochzeitsnacht ein intaktes Hymen, das heißt, ein paar Tropfen Blut vorweisen können.

Was nicht immer möglich ist, da das Hymen eben unter Umständen schon zu einem früheren Zeitpunkt eingerissen ist, gar nicht vorhanden war oder auch nach mehrmaligem Geschlechtsverkehr nicht einreißen muss.

Es gibt Kulturen, in denen ein fehlendes/gerissenes Hymen zu einem Problem in der Beziehung oder in der Familie werden kann. Deshalb gibt es auch alternative Möglichkeiten, um Blut auf das Laken zu bekommen. Zum Beispiel künstliche Hymen mit Echtblut-Imitat, oder ein kleiner Nadelstich in den Finger, oder Blutkapseln (bekommt man z.B. oft in Mädchen- und Frauenberatungsstellen gratis). Es gibt auch teure Operationen, die jedoch nicht garantieren können, dass es blutet. Es gibt oft die Vorstellung, dass das Hymen „durchstoßen“ wird. In Wirklichkeit kann aber kein*e Sexualparnter*in und nicht mal Ärzte*Ärztinnen feststellen, ob eine Frau*ein Mädchen* schon Sex hatte oder nicht!

Eine Frau*ein Mädchen*, das noch nie Geschlechtsverkehr hatte ist auch nicht „enger oder weiter“ als jene, die sexuell aktiv sind. Ein weiterer Mythos! 

Falls du Fragen zum Thema hast, kannst du dich an deine*n Frauenärztin*Frauenarzt oder eine Fachperson wenden. Sie werden deine Fragen vertraulich beantworten.

Es gibt auch spezielle, sogenannte First Love Ambulanzen, die extra für junge Menschen eingerichtet sind und in denen Ärzte*Ärztinnen besonders behutsam sind und viele Informationen geben. Meist kannst du dich dort sogar ohne E-Card untersuchen lassen. First Love Ambulanzen in deiner Nähe findest du hier: First Love Österreich

Die österreichischen Frauenärzte*Frauenärztinnen bieten auch spezielle Mädchensprechstunden an. Infos dazu findest du hier: Mädchensprechstunde.

Stand Feber 2021

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