Die Europäische Union
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Aufbau der EU - Länder Organe und Institutionen

Die Europäische Union (EU) vereint 27 Staaten Europas – gemeinsam gestalten sie Politik, Wirtschaft und Gesetzgebung. Hier erfährst du, welche Länder dabei sind, wie die wichtigsten Organe arbeiten und wie Entscheidungen entstehen.

 

 Mitgliedsländer der EU

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 Wichtige Organe und Institutionen

Damit die EU funktioniert, gibt es zahlreiche Organe – hier die zentralen:

Europäisches Parlament: Es vertritt die Bürger:innen der EU und wird direkt gewählt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union beschließt es Gesetze.
Europäische Kommission: Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der EU, schlägt neue Gesetze vor und überwacht deren Umsetzung. Die Kommission besteht aus einem Kommissionsmitglied aus jedem EU-Land. Geleitet wird die Kommission von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Rat der Europäischen Union (oft einfach „der Rat“ genannt): Er vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten; Minister:innen aus den EU-Staaten beraten hier je nach Thema und entscheiden gemeinsam mit dem Parlament über Gesetze.
Europäischer Rat: Bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Er bestimmt die allgemeine politische Richtung der EU, aber beschließt nicht direkt Gesetze.
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Er sorgt dafür, dass EU-Recht in allen Staaten einheitlich ausgelegt und befolgt wird und kontrolliert, dass die EU-Organe rechtmäßig handeln.
Europäische Zentralbank (EZB): Sie sorgt dafür, dass die Preise im Euro-Raum stabil bleiben – also, dass Geld nicht zu schnell an Wert verliert. Außerdem kümmert sie sich um die Geldpolitik und den Euro, also um alles, was mit dem Geldsystem der EU zu tun hat.
Europäischer Rechnungshof: Prüft, ob die Mittel der EU ordnungsgemäß verwendet werden – also: wird das Geld sinnvoll ausgegeben?
Diese Organe arbeiten zusammen, damit die EU handlungsfähig, demokratisch und transparent bleibt.


Wie werden Gesetze beschlossen?

Um ein Gesetz auf EU-Ebene zu beschließen, sind mehrere Organe beteiligt. Zuerst schlägt die Europäische Kommission ein Gesetz vor. Anschließend beraten das Europäische Parlament und der Rat der EU über den Vorschlag und können Änderungen vorschlagen. Beide Organe müssen am Ende zustimmen, damit das Gesetz gültig wird. Gelingt eine Einigung, wird das Gesetz veröffentlicht und gilt in allen Mitgliedstaaten.

Auch die nationalen Parlamente der EU-Länder haben ein Mitspracherecht: Sie können zu Gesetzesvorschlägen ihre Meinung äußern und prüfen dabei besonders zwei wichtige Grundsätze.

Der erste ist die Subsidiarität, das heißt, die EU greift nur dann ein, wenn gemeinsame Maßnahmen auf europäischer Ebene wirksamer sind als auf nationaler oder regionaler Ebene. Der zweite Grundsatz ist die Verhältnismäßigkeit, also dass die EU nicht mehr tut, als nötig ist, um die Ziele der EU-Verträge zu erreichen.

Stand: Dezember 2025

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