Politik in Österreich
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So funktioniert das Österreichische Regierungssystem

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 Aufbau des Systems

In der Republik Österreich spielen verschiedene Institutionen zusammen, damit unser Staat funktioniert:

Bundespräsident:in: Das Staatsoberhaupt wird direkt vom Volk gewählt – alle sechs Jahre. Zu den Aufgaben zählen u. a. die Vertretung des Landes nach außen, die Beurkundung von Gesetzen sowie die Ernennung der Bundesregierung.

Bundesregierung (Exekutive): Unter Leitung des oder der Bundeskanzler:in arbeitet die Bundesregierung dafür, dass das Land verwaltet wird – z. B. Schulen, Straßen, Steuern, öffentliche Dienste. Nach einer Nationalratswahl ernennt der:die Bundespräsident:in die Regierung – diese besteht meist aus Mitgliedern zwei oder mehrerer Parteien (Koalition). Die Ministerien sind dabei zuständig für die einzelnen Fachbereiche (z. B. Inneres, Bildung, Umwelt) und müssen vom Parlament kontrolliert werden.

Das Parlament – Nationalrat & Bundesrat (Legislative): Der Nationalrat ist das zentrale Gesetzgebungsorgan und kontrolliert die Regierung. Der Bundesrat vertritt die Bundesländer und wirkt bei vielen Gesetzesverfahren mit.

Die Gerichte (Judikative): Gerichte sorgen dafür, dass Gesetze eingehalten werden. Richter:innen entscheiden unparteiisch und unabhängig.


Gewaltenteilung

In einer Demokratie werden verschiedene Aufgaben des Staates in drei große Bereiche geteilt – es gilt das Prinzip der Gewaltenteilung:

Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung / Regierung) und Judikative (Rechtsprechung)

 diese sind voneinander unabhängig!

Das heißt: Der Nationalrat macht Gesetze, die Bundesregierung führt sie aus, und die Gerichte kontrollieren im Zweifel. So wird die Macht aufgeteilt – und verhindert, dass jemand „alles allein“ entscheidet.


Bedeutung der Wahlen 

Wählen heißt mitbestimmen! In Österreich gibt es mehrere wichtige Aspekte:

Wer darf wählen? In der Regel alle österreichischen Staatsbürger:innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, haben das aktive Wahlrecht.

Wer darf kandidieren? Gewählt werden (passives Wahlrecht) können alle österreichischen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren, die Mitglied einer Partei sind oder viele Unterstützungsunterschriften gesammelt haben; Für die Wahl des:der Bundespräsident:in sind mindestens 35 Jahre nötig.

Was wird gewählt? Der Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte, das Europäische Parlament und der:die Bundespräsident:in.

Warum sind Wahlen wichtig? Deine Stimme entscheidet darüber, welche Parteien und Personen im Parlament sitzen – welche Politik gemacht wird. Und indirekt auch, wie unsere Regierung zusammengesetzt wird: Die stärkste Partei oder Personen werden oft mit der Regierungsbildung beauftragt.

Stand: Dezember 2025

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