Prostitution

Inhalt

Wie ist Sexarbeit geregelt?

Prostitution ist in Österreich legal. Die genauen Regelungen sind in jedem Bundesland anders.

Für alle Bundesländer gilt:

Sexarbeiterinnen

  • müssen sich anmelden
  • alle sechs Wochen Untersuchungen absolvieren
  • sich Krankenversichern
  • Steuern bezahlen.

SexarbeiterInnenrechte

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen bedeuten für SexarbeiterInnen viele Pflichten, aber noch wenige Rechte. SexarbeiterInnenselbstorganisationen, Beratungsstellen und andere Engagierte (siehe Linkliste) setzen sich für die Verbesserung der Gesetze in Österreich ein. Ziel ist, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Wer darf sich prostituieren?

In Österreich arbeiten Sexarbeiterinnen in der Regel als 'Neue Selbständige'. Je nach Bundesland muss man mindestens 18 (Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich und Wien) bzw. 19 (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark) Jahre alt sein.

Wer darf Sexdienstleistungen nachfragen? 

Generell gilt eine Altersgrenze von 18 beziehungsweise 19 Jahren. Die meisten Bordellbetriebe weisen an der Eingangstür darauf hin. Dasselbe gilt für die Nutzung von Angeboten im Internet.

Was ist Zuhälterei? 

Ein Zuhälter oder ein Zuhälterin ist eine Person, die von den Einnahmen einer Sexarbeiterin lebt. In Österreich sagt man zu Zuhältern z.B. auch „Strizzi“. Manchmal vermitteln Zuhälter Sexarbeiterinnen Kunden oder chauffieren sie zu den Terminen (siehe dazu auch Begleitagentur). Oft geben die Frauen den Zuhältern Geld, weil sie in sie verliebt sind, oder Angst vor ihnen haben.

Zuhälterei ist in Österreich verboten!

In Ländern in denen Prostitution verboten ist, ist z.B. der Straßenstrich oft in Zonen 'unterteilt' die von Zuhältern 'verteidigt' werden. Sie behaupten dann die SexarbeiterInnen zu 'beschützen'.

Prostitutionsgesetze in Österreich

In Österreich ist Prostitution 'Ländersache'. Das bedeutet, jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz, das Prostitution regelt.

Österreichweit gibt es unterschiedliche Gesetze und Rechte, die für Sexarbeiterinnen relevant sind (z.B.: das Steuerrecht, das Gesundenrecht oder das Zivilrecht).

Links zu den einzelnen Landesgesetzen:

Steiermark
Kärnten
Burgenland
Wien
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Tirol
Vorarlberg

Gewalttätige Handlungen

Jemanden mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zu sexuellen Handlungen zu zwingen ist strafbar und hat nichts mit Sexarbeit zu tun! Es gibt unseres Erachtens auch keine 'Prostitution Minderjähriger', sondern nur sexuelle Gewalt gegen Kinder. Das ist strafbar und muss angezeigt werden!

Frauen- und Menschenhandel und Ausbeutung

Prostitution und Menschenhandel werden oft in einem Atemzug gesagt und gedacht. Vor allem Medien stellen diese beiden gerne als Untrennbar dar, weil sich damit die Verkaufszahlen erhöhen lassen.

Tatsächlich ist es aber sehr wichtig Sexarbeit/Prostitution und Frauen-/Menschenhandel klar voneinander abzugrenzen.
Nur so sind Zwang, Gewalt und (sexuelle) Ausbeutung klar erkennbar und können bestraft werden. Nur so kann man Opfern von Menschenhandel helfen.
Menschenhandel ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte!

Weitere Informationen findest du z.B. bei der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel.

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