Nüchtern kommt besser an

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Alkohol und Drogenkontrollen

Quelle: Jenny Ueberberg/ ©Unsplash

Die Anhaltung und Kontrolle eines Fahrzeuglenkers/ einer Fahrzeuglenkerin durch die Polizei ist jederzeit möglich. 

 

 



Von jeder Person, die verdächtig ist, ein Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand gelenkt zu haben, kann ein Alkoholtest verlangt werden. Darüber hinaus kann die Polizei von jeder Person einen Alkoholtest verlangen, die wahrscheinlich an einem Verkehrsunfall ursächlich beteiligt war. Das kann z. B. auch Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen betreffen.
Ein Alkoholtest ist auch noch Stunden nach einer Autofahrt erlaubt. Der Alkoholspiegel zum Zeitraum der Fahrt wird dann berechnet. Polizeibeamte sind auch speziell darauf geschult, Anzeichen einer Beeinträchtigung durch Drogen zu erkennen (auffällige Fahrweise, Beobachtung von Verhalten, Augen, der Körperbewegung und der Sprechweise, Geruch nach Cannabis…). Wenn dann ein Alkoholtest keine Beeinträchtigung ergibt, ist eine mögliche Berauschung durch Drogen naheliegend.

In der Regel wird bei Alkoholkontrollen zunächst mit Vortestgeräten festgestellt, ob der Verdacht auf eine Alkoholisierung gegeben ist. Sobald der Alkoholgehalt der Atemluft mindestens 0,22 mg pro Liter Atemluft beträgt (= ca. 0,44 Promille Blutalkohol), ist der Verdacht der Alkoholisierung gegeben und es folgt ein verpflichtender Alkoholtest mit dem beweiskräftigen, geeichten Alkomaten, der dann ein genaues Ergebnis der Alkoholisierung liefert. Der Vortest hat keine rechtliche Bedeutung, sondern ist nur eine Entscheidungshilfe, ob der Alkomat eingesetzt werden soll. Wer den Vortest verweigert, muss einen Test mit dem geeichten Alkomaten machen. Dieser Test darf nicht mehr verweigert werden. Der Vorteil eines Tests mit Alkohol-Vortester ist, dass man sofort wieder weiterfahren kann, wenn man nicht beeinträchtigt ist.

 

Vor dem Test mit einem geeichten Alkomaten ist eine Wartezeit von 15 Minuten ist erlaubt. In dieser Zeit ist eine eventuell vorhandene Mundhöhlenfahne so weit verflogen, dass ein sicheres Messergebnis gewährleistet werden kann. In dieser Wartezeit darf nichts getan werden, was das Testergebnis beeinflussen könnte. Verboten sind daher z.B.: Essen, Trinken, Lutschen von Bonbons, Rauchen, auffälliges Hyperventilieren („Hecheln“), Mundspray oder die Einnahme von Medikamenten. Es müssen zwei verwertbare Messergebnisse vorliegen. Bei beiden Messungen muss kräftig für mindestens 3 Sekunden in das Mundstück geblasen werden, bis der Alkomat das Signal für eine gültige Messung gibt. Der niedrigere der beiden Messwerte wird für die Bewertung verwendet.

 

Eine Verweigerung des Alkomat-Tests ist nicht ratsam, denn sie hat gravierende Folgen! Wer den Alkomat-Test, eine klinische Untersuchung oder eine Blutabnahme verweigert, wird mit der Höchststrafe belegt, auch wenn er offensichtlich nüchtern ist. Das bedeutet: Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate, amtsärztliche Untersuchung, verkehrspsychologische Untersuchung, Nachschulung und Verlängerung der Probezeit.

 Stand: November 2023

Patronat
Quelle/n
Institut für Suchtprävention, pro mente OÖ: Alkohol, psychoaktive Substanzen und Straßenverkehr: Methodensammlung für Schulklassen und Gruppen in der außerschulischen Jugendarbeit (2022) / Uhl et al. (2009): Handbuch Alkohol, S. 317f.; S. 335 / Sucht Schweiz, Alkohol, illegale Drogen und Medikamente im Straßenverkehr (2018)

Fokus

Sex

Verhütung

Sex

Neben der Pille und Kondomen existieren weitere Verhütungsmittel, die häufig verwendet werden.

Stress

Schlafprobleme

Stress

Hast du die Ursache des Schlafproblems beseitigt, kannst du wieder gut schlafen.

Fokus

Cannabis

CBD (Cannabidiol)

Cannabis

Die "andere" Substanz im Cannabis.

Sex

Verhütung

Sex

Neben der Pille und Kondomen existieren weitere Verhütungsmittel, die häufig verwendet werden.

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