Nikotinbeutel

Inhalt

Rechtslage

Quelle: ©shutterstock

Noch nicht vom Gesetz erfasst.

Vom österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sind Nikotinbeutel derzeit nicht erfasst. Denn mangels Tabak fallen sie nicht in die Definition „Tabakerzeugnisse“. Und mangels Erhitzung fallen sie nicht in die Definition von „Verwandten Erzeugnissen“, zu denen E-Zigaretten zählen. Auch die EU-Tabakprodukte-Richtlinie regelt Nikotinbeutel bislang nicht.

Diese gesetzliche Situation hat weitreichende Konsequenzen: Nikotinbeutel dürfen beworben werden als ob sie kein Suchtpotenzial hätten. Sie dürfen als harmloses Lifestyle-Produkt vermarktet werden. Für ihre Bewerbung sind auch Begriffe wie „pflanzlich“, „natürlich“ oder „mit frischen Aromen“ erlaubt. Sie werden in Form von Gewinnspielen, Plakaten, Events und Gratis-Proben vermarktet. All dies ist bei anderen Nikotinprodukten nicht legal.

Ihre Inhaltsstoffe müssen nicht so deklariert werden wie jene von anderen Tabak- und Nikotinprodukten. Die Nikotin-Dosis ist nicht nachvollziehbar und nicht geregelt. Sie werden niedrig besteuert und sind daher deutlich billiger und auch durch den Preis attraktiver. Es gibt auch keinen ausdrücklichen gesetzlichen Jugendschutz wie bei anderen Tabak- und Nikotinprodukten.

Wie viele Nikotinbeutel in Österreich verkauft werden, ist nicht erfasst. Denn sie fallen nicht unter das Tabakmonopol und sind frei verkäuflich.

Stand: Feber 2023

Fokus

Test

Kiffen noch im Griff?

Test

Mit dem Cannabis-Konsum-Check findest du es heraus.

Schwangerschaft

"Ich bin schwanger!"

Schwangerschaft

Oder deine Freundin ist schwanger. Was nun?!

Fokus

Tipps

Dein Umgang mit Geld

Tipps

Die wichtigsten Informationen rund ums Thema Geld, Wirtschaft und Banken.

Cannabis

Nicht nur Rausch

Cannabis

Cannabis hat vielfältige Wirkungen im Körper und in der Psyche.

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese digitalen Cookies sichern, dass die Seite gut funktioniert. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten und Videos beliebt sind und welche euch nicht zusagen. Einige Cookies werden von Drittanbietern platziert, z.B. für die Wiedergabe von Videos.

Mit "Alle Cookies akzeptieren", stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann passieren, dass manche Inhalte, zum Beispiel Videos, nicht gezeigt werden, wenn du einzelnen Cookies widersprichst.

Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder Einstellungen anpassen willst, klicke auf "Cookies wählen".

Einstellungen

Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.

Zu den externen Anbietern gehören unter anderem YouTube, Vimeo, SRF und h5p. Werden diese Cookies blockiert, funktionieren die eingebetteten Dienste nicht mehr. Werden sie zugelassen, kann dies zur Folge haben, dass Personendaten übermittelt werden.

Statistik-Cookies helfen zu verstehen, wie Besucher*innen mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Mit deinem Einverständnis analysieren wir die Nutzung der Website mit Google Analytics.