Gesundheitssystem

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Eine individuelle Behandlung

Quelle: Online Marketing/ ©Unsplash

Das österreichische Gesundheitssystem macht es möglich, dass Du Deine Ärzt:innen selbst wählen kannst. Dafür gibt es drei Kategorien zur Auswahl: Kassen-, Wahl- oder Privatärzt:innen. Für wen Du dich entscheidest, hängt von vielen Faktoren ab: Brauchst Du für Dein Anliegen Allgemeinmediziner:innen oder Fachärzt:innen? In welcher Praxis fühlst Du Dich wohl und ernstgenommen? Wie gut ist die Praxis für Dich erreichbar und wie ist die Infrastruktur? Und vor allem auch: Wie hoch sind die Behandlungskosten?  

Einen Teil der Kosten bezahlen. Wenn Du Wahlärzt:innen besuchst, musst Du die Behandlung zuerst selbst bezahlen. Danach kannst Du die Rechnung bei Deiner Krankenversicherung einreichen, die einen Teil der Kosten übernimmt. Meistens sind das circa 80 Prozent jener Kosten, die Kassenärzt:innen für dieselbe Leistung erhalten. Du streckst also eine finanzielle Leistung voraus, die Dir danach teilweise zurückvergolten wird. 20% der Gesamtkosten behält die Krankenversicherung für ihren höheren Verwaltungsaufwand, diesen Selbstbehalt musst Du selbst bezahlen.

Kostenfreie Behandlung. Kassenärzt:innen haben – die Bezeichnung verrät es – einen Vertrag mit der „Krankenkassa“, der Sozialversicherung. Diese bezahlt Deine Behandlung, es entstehen keine Kosten für Dich, Du brauchst nur Deine E-Card mitnehmen. Es ist aber gut, Dich vorher zu informieren, ob die Kassenärzt:innen einen Vertrag mit Deiner Versicherung haben. Einige Sozialversicherungen heben für ärztliche Hilfe eine Kostenbeteiligung, den sogenannten Selbstbehalt, ein. Diesen Betrag musst Du auch bezahlen, wenn Du zu Kassenärzt:innen gehst. Von Deiner Krankenversicherung übernommen werden außerdem nur Leistungen, die medizinisch notwendig sind. 


Ein Beispiel: Du bezahlt für einen Wahlärzt:innenbesuch € 140. Deine Krankenversicherung hat für die gleiche Leistung einen Tarif von € 100 festgelegt. 20% behält die Versicherung für den erhöhten Verwaltungsaufwand bei Wahlärzt:innenbesuche ein, das sind € 20. Du erhältst für den Besuch bei Wahlärzt:innen also € 80, die restlichen € 60 bezahlt Du selbst. 


Übrigens: Wahlärzt:innen haben keinen Vertrag mit Krankenversicherungen, sind an keine Tarife gebunden und legen ihre Honorare selbst fest. Bevor Du einen Termin vereinbarst, solltest du fragen, was die Behandlung kostet – so vermeidest Du böse Überraschungen. 

 

Die Behandlung selbst bezahlen. Das musst Du tun, wenn Du zu Privatärzt:innen gehst – hier hast Du keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten. Bevor Du eine Behandlung fixierst, solltest Du Dich unbedingt über die Kosten informieren. Privatärzt:innen legen ihre Honorare selbst fest, es gibt dabei weder eine definierte Ober- noch Untergrenze. Untersuchungen oder Behandlungen können also unterschiedlich viel kosten. Du möchtest wissen, ob das verlangte Honorar angemessen ist? Dann kannst Du dich an den empfohlenen Tarifen Österreichischen Ärztekammer orientieren.

Stand: Dezember 2022

 

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