Unfallrisiko, Promillegrenzen und Strafen

Alle Artikel zu diesem Thema

Inhalt

Promillegrenze

Quelle: CHUTTERSNAP/ ©Unsplash

Die 0,5 Promille-Grenze oder: « bis 0,5 Promille passiert mir nichts»

 

Seit 1998 gibt es den – sogenannten - zulässigen Grenzwert von 0,5 Promille (davor waren es 0,8 Promille), es wird dabei aber meist übersehen, dass das Lenken eines Fahrzeuges unter jeglichem die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Einfluss prinzipiell verboten ist. Achja – natürlich gilt in der Probezeit 0,1 Promille. Der Grenzwert von 0,5 Promille stellt grundsätzlich keinen „Freibrief“ für den Konsum bis zu diesem Wert dar. Es ist nur so geregelt, dass bei Vorliegen einer Alkoholisierung ab diesem Grenzwert Lenker:innen prinzipiell als beeinträchtigt gelten. Auch die Gefahr einer Kombinationswirkung von Medikamenten und Alkohol (natürlich auch die Wirkung des Medikamentes alleine) fällt in den vollen Verantwortungsbereich des Lenkers:der Lenkerin. 

Vorsicht – denn Fakt ist, dass bereits wenige Promille zur Beeinträchtigung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit im Straßenverkehr führen. Ist man auch unter 0,5 Promille in einen Unfall verwickelt wird, kann man vom Gericht als fahruntüchtig eingestuft werden. Spricht sich das Gericht für eine Fahruntüchtigkeit – z. B. verursacht durch Alkoholbeeinträchtigung, Müdigkeit, Medikamenteneinnahme – aus, kann dies für die lenkende Person teuer werden: Kosten, wie Reparaturkosten des Fahrzeuges des Gegners, Schmerzensgeld für Verletzte Personen, Behandlungskosten oder Kosten aufgrund des Verdienstentganges, aber auch verminderte Versicherungsleistungen könnten die Folge sein. Auch das kann richtig teuer werden. 

«Inbetriebnahme» - was bedeutet das konkret?

Es kommt immer wieder vor, dass sich Leute angetrunken ins Auto legen und versuchen den Rausch aus zu schlafen.
Nicht zu fahren ist ja eine gute Idee. Gleichzeitig wäre es vielleicht generell besser – im Sinne einer profihaften Vorbereitung - erst gar nicht selber hin zu fahren. Aber das ist eine andere Geschichte. Also, sobald der Motor gestartet wird, gilt das Fahrzeug als in Betrieb genommen.
Egal, ob nur der elektrische Fensterheber betätigt um zu Lüften oder das Radio eingeschaltet werden sollte. Auch der Versuch einer Inbetriebnahme ist strafbar. Deswegen ist es eher empfehlenswert, den Schlüssel gar nicht erst ins Zündschloss zu stecken. Anschieben eines Autos im alkoholisierten Zustand geht auch nicht, denn das kann ebenso zum Verlust des Führerscheins und zu einer Geldstrafe führen. Das kann richtig teuer werden.

Stand: November 2023

Patronat
Quelle/n
Institut für Suchtprävention, pro mente OÖ: Alkohol, psychoaktive Substanzen und Straßenverkehr: Methodensammlung für Schulklassen und Gruppen in der außerschulischen Jugendarbeit (2022) / WHO (2007): Drinking and Driving. A Road Safety Manual for Decision-Makers and Practitioners / Uhl et al. (2009): Handbuch Alkohol, S. 317f.; S. 335 / Möller, M. R. (1997). Drogenerkennung im Straßenverkehr. Schulungsprogramm für Polizeibeamte / Drugscouts.de - Informationen und Beratung zum Konsum von legalen und illegalisierten Drogen

Fokus

Tipps

Onlineshopping

Tipps

Finde heraus, worauf du achten solltest!

Cannabis

Safer-Use-Regeln

Cannabis

Es gibt keinen Drogenkonsum ohne Risiko. Willst du kiffen, beachte zumindest die „Safer Use Regeln“.

Fokus

Stress

Entspannung

Stress

Kurze Entspannungsübungen, große Wirkung.

Liebe

"Soll ich mich outen?"

Liebe

Fühlst du dich von Menschen deines Geschlechts angezogen? Willst du dazu stehen? Oder lieber nicht?

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese digitalen Cookies sichern, dass die Seite gut funktioniert. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten und Videos beliebt sind und welche euch nicht zusagen. Einige Cookies werden von Drittanbietern platziert, z.B. für die Wiedergabe von Videos.

Mit "Alle Cookies akzeptieren", stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann passieren, dass manche Inhalte, zum Beispiel Videos, nicht gezeigt werden, wenn du einzelnen Cookies widersprichst.

Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder Einstellungen anpassen willst, klicke auf "Cookies wählen".

Einstellungen

Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.

Zu den externen Anbietern gehören unter anderem YouTube, Vimeo, SRF und h5p. Werden diese Cookies blockiert, funktionieren die eingebetteten Dienste nicht mehr. Werden sie zugelassen, kann dies zur Folge haben, dass Personendaten übermittelt werden.

Statistik-Cookies helfen zu verstehen, wie Besucher*innen mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Mit deinem Einverständnis analysieren wir die Nutzung der Website mit Google Analytics.