Wörterbuch, Geschichte und Rechte

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LGBTQIA* Geschichte - Österreich war einmal wegweisend

Alle Menschen haben das Recht, frei über ihren Körper, ihre sexuelle Identität und Orientierung zu entscheiden. Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das von der UN-Kommission anerkannt ist – das gilt selbstverständlich auch für LGBTQIA-Menschen. In der queeren Bewegung ist in den vergangenen Jahrzehnten viel Positives passiert. Doch es ist auch noch viel zu tun, damit alle Menschen – welcher sexueller Identität oder Orientierung auch immer – sicher und gleichberechtigt leben können. Übrigens: Österreich spielte in der wissenschaftlichen Forschung dazu eine wesentliche Rolle. Hier erfährst du mehr davon. 

Österreich war einmal wegweisend… 

1852 wurde in Österreich – wie in vielen anderen Staaten der Welt – gesetzlich festgehalten, dass homosexuelle Beziehungen verboten sind und unter Strafe stehen. Dies sollte fast hundert Jahre lang so bleiben. Dabei war das Thema bereits am Beginn des 20. Jahrhunderts in der Wiener Sexualwissenschaft angekommen. Damals forschten viele berühmte Ärzt:innen und Psychoanalytiker:innen in Wien zu sexueller Identität und Orientierung. 1930 reichte Otto Ekstein, ein Wiener Rechtsanwalt, außerdem eine Petition an den damaligen österreichischen Justizminister ein, die von vielen Künstler:innen und Intellektuellen unterschrieben war. Darin wurde verlangt, die strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Menschen aufzuheben – eine Pionierleistung, die der UN-Menschenrechtskommission um Jahrzehnte voraus war. 

Gesetz aufgehoben

Das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung von LGBTQIA-Menschen wurde in Österreich 1971 aufgehoben. Doch erst seit dem Jahr 2002 sind homosexuelle Beziehungen und homosexueller Geschlechtsverkehr uneingeschränkt erlaubt. Welche sexuelle Orientierung du auch hast: Du kannst dafür nicht mehr bestraft werden und sie frei ausleben. 

Offizielle Liebe

Die LGBTQIA-Bewegung hat über Jahrzehnte gefordert, dass homosexuelle Beziehungen vor dem Gesetz heterosexuellen Beziehungen gleichgestellt werden müssen – mit Erfolg. Seit 2010 können in Österreich gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen, seit 2019 auch standesamtlich heiraten. 

Stand: Dezember 2022

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