Online-Rechte

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Was tun bei ungewollten Darstellungen?

Das „Recht am eigenen Bild“ beschützt dich davor, dass peinliche, unangenehme oder negative Darstellungen von dir ins Internet gelangen. Leider passiert es trotzdem immer wieder. Was kannst du unternehmen, wenn doch etwas im Internet landet, dass du lieber nicht dort hättest?

 

Websitebetreiber oder Person, die Bilder geteilt hat zur Löschung auffordern
Als ersten Schritt solltest du dir die Frage stellen, wer das Foto online gestellt hat und die Person kontaktieren und bitten, es zu entfernen.


Greift das Recht am eigenen Bild?
Wenn das nicht hilft, musst du dich fragen, ob du dich auf dein „Recht am eigenen Bild“ berufen kannst (erkennbar, Verletzung von Interessen, Veröffentlichung). Sollte dies zutreffen, hast du bessere Chancen, dass die weiteren Schritte Wirkung zeigen. Doch auch wenn nicht, kann es trotzdem sein, dass dir Bilder oder Aufnahmen unangenehm sind – die weiteren Schritte solltest du also trotzdem durchführen.


Fotos und Bilder auf sozialen Netzwerken melden
Jedes soziale Netzwerk hat eine Funktion, mit der du Inhalte melden kannst. Leider funktionieren diese bis heute nicht zuverlässig bzw. kann es lange dauern, bis gemeldete Inhalte tatsächlich überprüft werden. Hier kann es helfen, Freund:innen zu bitten, die Inhalte ebenfalls zu melden – je mehr Meldungen, desto eher werden sie bearbeitet.


Beweise durch Screenshots sichern
Die Person, die dein Recht am eigenen Bild verletzt, macht sich strafbar. Mach also Screenshots des veröffentlichtet Bildes auf der Seite oder in der Gruppe und bewahre sie auf.


Internet Ombudsstelle kontaktieren
Eine gute Übersicht zu Fragen und möglichen Handlungen für die weitere Vorgehensweise findet sich auf der Seite der Internet Ombudsstelle des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation (ÖIAT). Hier können auch Beschwerden eingereicht werden, die von der Ombudsstelle kostenlos bearbeitet werden. Die Ombudsstelle kooperiert außerdem mit vielen sozialen Netzwerken und ist als „trusted flagger“ anerkannt – Dinge, die von ihr gemeldet werden, werden mit hoher Priorität bearbeitet.

 Stand: Jänner 2024

Autor/-in
Thomas Doppelreiter

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