Sexualität

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Die Rechtslage

Quelle: Tingey Injury Law Firm/ ©Unsplash

Sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab einem bestimmten Alter erlaubt. Welche Rechtslage herrscht hier in Österreich?

 

 

In Österreich ist man ab 14 Jahren nicht nur strafmündig, sondern auch sexuell mündig.
Das bedeutet, dass der Altersunterschied bei einvernehmlichen sexuellen Begegnungen zwischen Personen ab 14 Jahren strafrechtlich prinzipiell irrelevant ist. Wie zuvor erwähnt, sagt das wenig über das tatsächliche Alter aus, in dem Jugendliche sexuelle Erfahrungen sammeln oder sammeln wollen und auch ein besonders großer Altersunterschied stellt eher die Ausnahme dar. Ebenso ist das Verschreiben von Verhütungsmitteln, und das Durchführen eines Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person ab 14 Jahren möglich. 

Auch hier gilt für die Praxis: mit diesen Themen nicht allein zu sein, sondern von Eltern und Bezugspersonen unterstützt zu werden, ist sicher die hilfreichere Variante.

Stand: Dezember 2023

Patronat
Quelle/n
Sielert, U. (2015) Einführung in die Sexualpädagogik. / Elisabeth Tuider u.a. (2012) Sexualpädagogik der Vielfalt: Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit. / Weidinger, B., Kostenwein, W. & Dörfler, D. (2007) Sexualität im Beratungsgespräch mit Jugendlichen
Autor/-in
Anna Dillinger

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