Sex & Sexarbeit

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Wie ist Sexarbeit geregelt?

Quelle: Graffiti Skurril6164; SXA Info/ ©Frauenservice Graz

Sexarbeit ist in Österreich legal. Die genauen Regelungen sind in jedem Bundesland anders.

 

 



Für alle Bundesländer gilt: Sexarbeiter:innen müssen sich alle 6 Wochen auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen und ihre Tätigkeit beim Finanzamt und bei der Versicherungsanstalt anmelden. Weitere Registrierungspflichten werden durch die Prostitutionsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.

Prostitutionsgesetze in Österreich

In Österreich ist Prostitution 'Ländersache'. Das bedeutet, das jedes Bundesland ein eigenes Gesetz hat, das Sexarbeit regelt.
Österreichweit gibt es unterschiedliche Gesetze (z.B. Prostitutionsgesetze, das Geschlechtskrankheitengesetz) und Rechte (z.B. das Steuerrecht, Zivilrecht), die für Sexarbeiter:innen relevant sind.


Wer darf sexuelle Dienstleistungen anbieten?

Menschen, die in Österreich in der Sexarbeit arbeiten wollen, müssen alle 6 Wochen eine amtsärztliche Untersuchung machen, bei der sie auf Gonorrhoe (Tripper), Syphilis und HIV untersucht werden. Zusätzlich müssen Sexarbeiter:innen einmal jährlich ein Lungenröntgen auf Tuberkulose machen. Den Nachweis dieser Pflichtuntersuchungen nennt man in Österreich auch „Deckel“.
In Österreich arbeiten Sexarbeiter:innen in der Regel als 'Neue Selbständige'. Was das genau bedeutet erfährst du HIER.

Je nach Bundesland muss man mindestens 18 bzw. 19 Jahre alt sein. 


Wer darf sexuelle Dienstleistungen beanspruchen?

Generell gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. So ist der der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Nachtlokalen und Räumlichkeiten, die zur Ausübung von sexuellen Dienstleistungen dienen, generell verboten. Die meisten Bordellbetriebe weisen an der Eingangstür darauf hin. Mehr dazu findest du Hier.


Was ist verboten?

Jemanden mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zu sexuellen Handlungen zu zwingen ist strafbar und hat nichts mit Sexarbeit zu tun! Es gibt auch keine 'Prostitution Minderjähriger', sondern nur sexuelle Gewalt gegen Kinder. Das ist strafbar und muss angezeigt werden!


Sexuelle Ausbeutung (z.B. durch Zuhälterei) sowie Menschenhandel sind eine Straftat und eine schwere Menschenrechtsverletzung.

Zuhälter:innen (‚Pimps‘) sind Personen, die von den Einnahmen, die andere Personen durch ihre sexuelle Dienste bekommen, leben und diese Personen ausnützen. Zuhälter:innen schüchtern die Betroffenen ein, beuten sie aus, schreiben ihnen vor wie sie arbeiten sollen und/oder halten sie durch Einschüchterungen davon ab diese Tätigkeit aufzugeben. Manchmal vermitteln Zuhälter:innen den Betroffenen Kund:innen oder chauffieren sie zu den Terminen. Oft geben Betroffene den Zuhälter:innen Geld, weil sie in sie verliebt sind oder Angst vor ihnen haben. Manche Personen (sogenannte ‚Loverboys‘) spielen – vor allem jungen Frauen - die große Liebe vor und drängen sie dann in die Sexindustrie, um das Geld abzukassieren. In Österreich fällt das alles unter 'Zuhälterei' und ist verboten. Zuhälterei hat nichts mit Sexarbeit zu tun, sondern ist ein Verbrechen.      
Unter Menschenhandel versteht man verschiedene Formen der Ausbeutung, bei der Menschen von einem Land in ein anderes gebracht werden mit dem Ziel sie auszubeuten. Sexarbeit und Menschenhandel werden oft in einem Atemzug gesagt und gedacht. Gerade in den Medien wird Sexarbeit häufig mit Menschenhandel gleichgesetzt, weil sich dadurch die Verkaufszahlen erhöhen. Betroffene von Menschenhandel gibt es nicht nur in der Sexindustrie, sondern auch z.B. auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten. Jedoch wird hiervon nur wenig berichtet. Menschenhandel – egal in welchem Bereich - ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte!
Es ist wichtig Sexarbeit und Menschenhandel klar voneinander abzugrenzen. Nur so sind Zwang, Gewalt und (sexuelle) Ausbeutung klar erkennbar und können bestraft werden. Und nur so kann man Menschen, die von Menschenhandel betroffen sind, helfen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel.

Manche Menschen glauben, dass Menschenhandel in der Sexindustrie, Gewalt und Ausbeutung in der ‚Prostitution‘ durch ein Sexkaufverbot verhindern werden können. Bei einem Sexkaufverbot, wie z.B. in Schweden, werden Kund:innen, die sexuelle Dienstleistungen beanspruchen, bestraft und die Sexarbeiter:innen bleiben theoretisch straffrei. Die Realität zeigt aber, dass solch ein Verbot Gewalt gegen Sexarbeiter:innen erhöht und Sexarbeiter:innen dadurch erpressbarer und wehrloser sind. Auch wenden sich Sexarbeiter:innen bei Übergriffen weniger an die Polizei. Zudem zeigte sich, dass ein Sexkaufverbot auch keine abschreckende Wirkung auf die Kund:innen hat. Einen spannenden Bericht dazu findest du HIER!

Stand: Oktober 2023

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