Seit Anfang 2016 gibt es in Österreich ein eigenes Gesetz gegen Cybermobbing (§107 c StGB – Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems).
Wenn jemand eine Person im Wege der Telekommunikation über einen längeren Zeitraum hinweg in ihrer persönliche Ehre verletzt oder intime Bilder bzw. Tatsachen des höchstpersönlichen Lebensbereichs öffentlich macht und dadurch die Person in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu bestrafen.
Was bedeutet das genau?
„Im Wege der Telekommunikation“ bedeutet das Versenden von Nachrichten über Kommunikationstechnologien, also Anrufe, SMS, E-Mails, Kommentare, WhatsApp-Nachrichten, Videos, Sprachnachrichten, …
Ein „längerer Zeitraum“ wird hier nicht genau definiert, bedeutet aber nur, dass eine einzelne Nachricht noch nicht ausreicht, um vor dem Gesetz als „Cyber-Mobbing“ zu gelten
Eine „Verletzung an der Ehre“ ist jede Verminderung des Ansehens und der Achtung einer Person, also jede Beschimpfung, Unterstellung, Beleidigung, …
„intime Bilder bzw. Tatsachen des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ umfassen etwa Informationen zum Sexualleben, dem sensiblen Bereich des Familienlebens, Krankheiten, Behinderungen und religiöse Ansichten.
„in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt“ bedeutet, dass das Opfer psychischen oder physischen Schaden genommen hat – was das genau bedeutet, muss jedoch immer erst im Einzelfall festgestellt werden.
Stand: Jänner 2024
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