Mentale Gesundheit von Jugendlichen

Inhalt

Zuständigkeitsbereiche: An wen kann/soll ich mich wenden?

Quelle: Christina@wocintechchat.com/ ©Unsplash

Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeitsbereiche von unterschiedlichen Berufsgruppen. Dazu wird die Interventionspyramide für psychische Gesundheit herangezogen.

 

 

Die Stabile Grundversorgung betrifft die Mehrheit der Jugendlichen bzw. Familien, die keine Risikofaktoren, Symptome und psychische Erkrankungen aufweisen. Mögliche präventive Interventionen umfassen die Sensibilisierung für psychische Gesundheit und Resilienz. Hierfür können pädagogische, gesundheitspsychologische und psychotherapeutische Fachkräfte sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung zuständig sein.

Allgemeine Unterstützung ist für eine kleinere Gruppe von Jugendlichen relevant, die soziale oder psychologische Risikofaktoren aufweisen, die mit psychischen Erkrankungen einhergehen. Zu möglichen Interventionen zählen gruppenbasierte psychosoziale Aktivitäten. Diese allgemeine Unterstützung fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich von pädagogischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Fachkräften sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung

Gezielte Unterstützung braucht es für Jugendliche, die nachweisbare Symptome einer psychischen Erkrankung oder emotionalen bzw. Verhaltensstörung aufweisen sowie deren Angehörige. Gezieltere Einzel-, Familien- oder Gruppenmaßnahmen sind der Zuständigkeitsbereich von leicht zugänglichen Beratungs- und Behandlungsangeboten (z.B. telefonisch, online) und klinisch-psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen bzw. neurologischen Fachkräften (siehe dazu Anlaufstellen in Modul 4). Pädagogische, gesundheitspsychologische Fachkräfte sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung können Betroffenen dazu anregen bzw. dabei begleiten, gezielte Unterstützung aufzusuchen und in Anspruch zu nehmen (siehe dazu Modul 2).

Die Spezialisierte Versorgung z.B. in Krankenhäusern, Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, umfasst den Teil der Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen oder krisenbedingten psychischen Problemen, die trotz der bereits erwähnten Unterstützung erhebliche Schwierigkeiten haben bzw. bei denen Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Das ist der Zuständigkeitsbereich der klinisch-psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Fachkräfte. Pädagogische und gesundheitspsychologische Fachkräfte sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung können auch hier die Betroffenen dazu anregen bzw. dabei begleiten, klinisch-psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Fachkräfte aufzusuchen und eine spezialisierte Versorgung in Anspruch zu nehmen, und im Falle eines psychiatrischen Notfalls professionelle Hilfe holen (siehe dazu Modul 2-4).

 Stand: Juli 2023

Fokus

Führen und Leiten

Auf die Situation kommt es an:

Führen und Leiten

Setzen Sie die richtigen Zeichen und behalten Sie dadurch alles unter Kontrolle.

Arbeitsblatt

Selbstvertrauen aufpeppen

Arbeitsblatt

10 Tipps, um das Vertrauen in sich selbst zu stärken.

Fokus

Arbeitsblatt

Selbstvertrauen aufpeppen

Arbeitsblatt

10 Tipps, um das Vertrauen in sich selbst zu stärken.

Führen und Leiten

Auf die Situation kommt es an:

Führen und Leiten

Setzen Sie die richtigen Zeichen und behalten Sie dadurch alles unter Kontrolle.

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese digitalen Cookies sichern, dass die Seite gut funktioniert. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten und Videos beliebt sind und welche euch nicht zusagen. Einige Cookies werden von Drittanbietern platziert, z.B. für die Wiedergabe von Videos.

Mit "Alle Cookies akzeptieren", stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann passieren, dass manche Inhalte, zum Beispiel Videos, nicht gezeigt werden, wenn du einzelnen Cookies widersprichst.

Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder Einstellungen anpassen willst, klicke auf "Cookies wählen".

Einstellungen

Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.

Zu den externen Anbietern gehören unter anderem YouTube, Vimeo, SRF und h5p. Werden diese Cookies blockiert, funktionieren die eingebetteten Dienste nicht mehr. Werden sie zugelassen, kann dies zur Folge haben, dass Personendaten übermittelt werden.

Statistik-Cookies helfen zu verstehen, wie Besucher*innen mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Mit deinem Einverständnis analysieren wir die Nutzung der Website mit Google Analytics.