Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeitsbereiche von unterschiedlichen Berufsgruppen. Dazu wird die Interventionspyramide für psychische Gesundheit herangezogen.
Ebene 1: Stabile Grundversorgung
Die Stabile Grundversorgung betrifft die Mehrheit der Jugendlichen bzw. Familien, die keine Risikofaktoren, Symptome und psychische Erkrankungen aufweisen. Mögliche präventive Interventionen umfassen die Sensibilisierung für psychische Gesundheit und Resilienz. Hierfür können pädagogische, gesundheitspsychologische und psychotherapeutische Fachkräfte sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung zuständig sein.
Ebene 2: Allgemeine Unterstützung
Allgemeine Unterstützung ist für eine kleinere Gruppe von Jugendlichen relevant, die soziale oder psychologische Risikofaktoren aufweisen, die mit psychischen Erkrankungen einhergehen. Zu möglichen Interventionen zählen gruppenbasierte psychosoziale Aktivitäten. Diese allgemeine Unterstützung fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich von pädagogischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Fachkräften sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung.
Ebene 3: Gezielte Unterstützung
Gezielte Unterstützung braucht es für Jugendliche, die nachweisbare Symptome einer psychischen Erkrankung oder emotionalen bzw. Verhaltensstörung aufweisen sowie deren Angehörige. Gezieltere Einzel-, Familien- oder Gruppenmaßnahmen sind der Zuständigkeitsbereich von leicht zugänglichen Beratungs- und Behandlungsangeboten (z.B. telefonisch, online) und klinisch-psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen bzw. neurologischen Fachkräften (siehe dazu Anlaufstellen in Modul 4). Pädagogische, gesundheitspsychologische Fachkräfte sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung können Betroffenen dazu anregen bzw. dabei begleiten, gezielte Unterstützung aufzusuchen und in Anspruch zu nehmen (siehe dazu Modul 2).
Ebene 4: Spezialisierte Versorgung
Die Spezialisierte Versorgung z.B. in Krankenhäusern, Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, umfasst den Teil der Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen oder krisenbedingten psychischen Problemen, die trotz der bereits erwähnten Unterstützung erhebliche Schwierigkeiten haben bzw. bei denen Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Das ist der Zuständigkeitsbereich der klinisch-psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Fachkräfte. Pädagogische und gesundheitspsychologische Fachkräfte sowie Jugend- und Sozialarbeiter:innen und Personen in der Gesundheitsversorgung können auch hier die Betroffenen dazu anregen bzw. dabei begleiten, klinisch-psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Fachkräfte aufzusuchen und eine spezialisierte Versorgung in Anspruch zu nehmen, und im Falle eines psychiatrischen Notfalls professionelle Hilfe holen (siehe dazu Modul 2-4).
Stand: Juli 2023
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