Wir haben das Recht, unsere Ärztin bzw. unseren Arzt frei zu wählen. Es gibt aber Unterschiede in der Bezahlung der Kosten. Prinzipiell lassen sich Ärztinnen und Ärzte, die nicht im Krankenhaus arbeiten, in drei Gruppen teilen: Kassen-, Wahl-, oder Privatärztinnen und -ärzte.
Wenn wir zu einer Kassenärztin gehen, übernimmt die Sozialversicherung die Kosten dafür. Der Kassenarzt hat einen Vertrag mit der Sozialversicherung. Sie zahlt ihn für bestimmte Untersuchungen und Behandlungen, die er durchführt. Wir müssen dafür nichts bezahlen.
Wahlarzt und Privatärztin legen die Höhe ihre Honorare für Untersuchung und Behandlung selbst fest. Wir zahlen sie aus eigener Tasche. Wenn wir unserer Sozialversicherung die Rechnung unseres Wahlarztbesuchs vorlegen, erstattet sie uns einen Teil davon zurück. Gehen wir zu einem Privatarzt, haben wir kein Recht, die Kosten von der Sozialversicherung rückerstattet zu bekommen.
Was sollten wir also beachten? Gehen wir zu einem Wahlarzt oder einer Privatärztin, sollten wir vor der Untersuchung und Behandlung unbedingt fragen, mit welchen Kosten wir rechnen müssen. So können wir böse Überraschungen vermeiden.