Hast du Fragen zu deinen Rechten, dann wende dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft in deinem Bundesland. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Die Kontaktadressen findest du unter:
www.kija.at
Du hast zum Beispiel folgende Rechte:
- Du hast das Recht, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben.
- Deine Eltern haben die Pflicht, für dein Wohl und eine sorgfältige Erziehung zu sorgen.
- Deine Eltern müssen für deinen Unterhalt (Unterkunft, Essen, Kleidung) aufkommen, solange du nicht für dich selbst sorgen kannst.
- Du hast das Recht bei Veränderungen, die dich und deine Familie betreffen, deine Meinung zu sagen (Anhörungsrecht). Ab deinem 14. Geburtstag können viele Entscheidungen nicht mehr gegen deinen Willen getroffen werden (Mitbestimmungsrecht).