Der Begriff Jugendschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren, welche die wesentlichsten Regelungen zu Ausgehzeiten, Aufenthaltsverboten, Alkohol- Tabakkonsum und Schutz vor gefährlichen Medien enthält.
Der Jugendschutz hat zur Aufgabe, junge Menschen vor Gefahren zu schützen, die ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung beeinträchtigen oder in Gefahr bringen könnten. Des Weiteren fördert der Jugendschutz Jugendliche in der Bereitschaft und Fähigkeit, für sich Verantwortung zu übernehmen und es gilt, dass Jugendliche sich immer an die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes halten müssen, in dem sie sich momentan aufhalten. Auch mit Strafen ist bei einer Missachtung der Jugendschutzgesetze zu rechnen.
Zum Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabak gelten in Österreich in allen neun Bundesländern seit 2019 weitestgehend einheitliche Bestimmungen. Die angegebenen Ausgehzeiten geben einen gesetzlichen Rahmen vor, unabhängig davon können Eltern/Erziehungsberechtigte dennoch andere Ausgehzeiten festlegen.
Nicht nur Jugendliche, auch Erwachsene müssen sich an die Jugendschutzgesetze halten und dürfen Kindern und Jugendlichen nicht dazu verhelfen, ermöglichen oder dazu verleiten, Bestimmungen des Gesetzes zu verletzten. Eltern und Erziehungsberechtigte sind auch dazu verpflichtet darauf zu achten, dass ihre Kinder die Jugendschutzbestimmungen beachten und einhalten.
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