Die wesentlichen Regelungen zu Tabak in Österreich befinden sich im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG).
Einen großen Abschnitt im Tabakgesetz bildet der NichtraucherInnen-Schutz; zusätzlich zu geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz) ist hier z.B. das Rauchverbot für alle Personen in Schulen und deren Freiflächen, wie auch in Räumen öffentlicher Orte geregelt. Ebenso ist darin das Rauchverbot in Vereinen und in Fahrzeugen, wenn unter 18-jährige Personen anwesend sind, festgelegt. Auch das Abgabeverbot von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen (z.B. E-Zigaretten) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist in diesem Gesetz geregelt.
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