Sexuelle Gewalt

Inhalt

Deine Rechte kennen

Wenn du weißt, was deine Rechte sind und was das Gesetz sagt, kannst du bestimmter für dich einstehen.

 

Auch wenn du noch nicht 18 bist, hast du Rechte. Es ist gut, wenn du dich darüber aufklärst:

  • Du bestimmst über deinen Körper. Du hast das Recht, dass Andere deinen Körper respektieren. Umgekehrt solltest du den Körper anderer Menschen respektieren. Denn jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Du bestimmst, wenn du dich ärztlich behandeln lassen möchtest. Deine Eltern müssen nichts von einem Arztbesuch erfahren. Sie müssen auch nicht bei ärztlichen Behandlungen einwilligen. Mehr... Es gehört zu deinen Persönlichkeitsrechten, dass du dich ärztlich behandeln lassen kannst. Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin zum Schluss kommt, dass du urteilsfähig bist. Urteilsfähig heißt: Du kennst die Folgen der Behandlung und handelst in diesem Wissen vernunftgemäß. Es ist die Aufgabe des Arztes oder der Ärztin, dich aufzuklären und zu beraten, so dass du in einer bestimmten Situation urteilsfähig bist.

    Wenn du nicht möchtest, dass deine Eltern die Arztrechnung erhalten, kannst du allenfalls mit dem Arzt oder der Ärztin klären, wie du die Behandlung bezahlen wirst.

    Wenn es sich um einen Frauenarztbesuch handelt, kannst du dich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaft und Familienplanung wenden. Gemeinsam könnt ihr nach einer Lösung suchen, bei der deine Eltern möglichst nichts von der Rechnung erfahren und die Kasse trotzdem zahlt. Das Gespräch ist vertraulich, und deine Eltern erfahren davon nichts. Adressen findest du hier: www.firstlove.at
  • Du bestimmst, wann du das erste Mal Geschlechtsverkehr hast. Voraussetzung ist, dass du die gesetzlichen Regelungen kennst und einhältst und weißt, wie du dich vor einer ungewollten Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Infektionen schützen kannst. Mehr... Möglicherweise sind deine Eltern dagegen, dass du sexuelle Kontakte hast. Nach österreichischem Gesetz darfst du ab 14 Jahren Geschlechtsverkehr haben. Auch mit 13 Jahren ist Geschlechtsverkehr erlaubt, aber nur wenn du bzw. dein(e) Partner(in) nicht mehr als 3 Jahre älter ist. Das bedeutet Geschlechtsverkehr zwischen einer 13 und 16-jährigen Person ist erlaubt. Dagegen ist Geschlechtsverkehr zwischen einer 13 und 17-jährigen Person nicht erlaubt. Dabei ist auch egal, ob beide den Sex wollen. Es macht sich immer die ältere Person strafbar.

    Wichtig ist, dass du dich beim Sex verantwortungsvoll verhältst. Das bedeutet unter anderem, dass du dich genau über Verhütung informierst.
  • Du bestimmst, wie viel Sex du haben möchtest und was du dabei tun möchtest. Wenn du etwas nicht willst, sagst du am besten klipp und klar: «Ich will das nicht». Du musst dich dafür nicht rechtfertigen und keine Erklärung anbringen. Mehr... Wichtig ist nicht, was Andere von dir erwarten, sondern was du möchtest. Nicht dein(e) Freund(innen) bestimmen, wie oft du Sex hast, und wie du beim Sex «richtig» vorgehst. Das können dir auch keine Zeitschriften oder Filme sagen. Denn du kannst nur für dich selbst herausfinden, was deine sexuellen Bedürfnisse und Vorlieben sind.
  • Es gibt sexuelle Handlungen, die strafbar sind. Darüber solltest du Bescheid wissen, damit du die Regeln einhalten kannst. Mehr... Es gibt verschiedene sexuelle Handlungen, die strafbar sind. Zum Beispiel alle Handlungen, die jemand gegen deinen Willen mit dir macht. Strafbar ist auch, wenn jemand dich dazu drängt, Sex mit Anderen zu haben. Auch Geschlechtsverkehr mit Geschwistern ist strafbar. Klär dich über die verschiedenen Straftaten auf. Du weißt dann, an welche Regeln du dich halten musst und an welche Regeln sich deine Sexualpartner(innen) halten müssen.
Patronat
Autor/-in
Annette Bischof-Campbell
Ingrid Hülsmann

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