Sexuelle Gewalt
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Mit Pornos umgehen

Über Pornos gibt es Gesetze, die du kennen solltest. Vergiss außerdem nicht: Pornos zeigen dir nicht, wie Sex wirklich abläuft.

Pornographische Bilder und Filme sind dafür gemacht, die Zuschauer:innen sexuell zu erregen. Pornos sind kein Aufklärungsmaterial, das heißt, sie zeigen dir nicht, wie Sex abläuft oder abzulaufen hat (mehr). In Pornos wird alles übertrieben. Daher siehst du z.B. weit überdurchschnittlich große Geschlechtsteile.

Und du kriegst vielleicht die Idee, dass Frauen und Männer immer «können», weil das Vorspiel fehlt. Aber Achtung – du siehst nicht, was passiert, bevor die Kamera angestellt wird.

Und du siehst auch nicht, dass die großen Mengen Sperma in Wahrheit vielleicht ein Joghurtgemisch sind und die Frauen ihre Lust nur vorspielen.

Kurz: Pornos stellen nicht die sexuelle Wirklichkeit dar. 

In Österreich ist Pornografie grundsätzlich nicht verboten.

Verboten ist nach dem österreichischen Pornographiegesetz nur die unzüchtige Pornografie (harte Pornografie), die nach der Rechtsprechung exzessiv aufdringliche, reißerische verzerrte und nur das Obszöne betonende, den Wertvorstellungen der Gesellschaft in geschlechtlicher Hinsicht gröblich widersprechende Darstellung von sexuellen Handlungen". Typisch harte Pornografie ist unter anderem Sodomie, Kinderpornografie und gewalttätige Pornografie. Verboten sind die Herstellung, Verbreitung, Ein- und Ausfuhr, Beförderung und Lagerung harter Pornografie, sofern dies in gewinnsüchtiger Absicht erfolgt. Der Besitz und Konsum von verbotener Pornografie ist nicht strafbar, sofern es sich dabei nicht um kinderpornografisches Material handelt.

Kinderpornografie ist nach § 207a StGB strafbar. Sie erfasst die bildliche Darstellung einer geschlechtlichen Handlung von Personen unter 18 Jahren, wobei der Anschein einer sexuellen Handlung mit einer minderjährigen Person für die Strafbarkeit genügt. Verboten sind einerseits die Darstellung, Verbreitung und der Handel und andererseits aber auch der Besitz und die Beschaffung. Strafbar ist es auch wenn du im Internet wissentlich auf eine kinderpornographische Seite zugreifst.

Manchmal werden Bilder/Filme automatisch herunter geladen, ohne dass du dafür einen Befehl gegeben hast. Auch dann kannst du dich strafbar machen, wenn dir bewusst ist, dass solche Bilder/Filme herunter geladen wurden. Falls dir das passiert, unterbrich den Download-Vorgang oder lösche die Daten.
Wenn dir so etwas passiert ist, informiere deine Eltern - auch wenn es dir peinlich ist. Denn auch wenn Daten gelöscht sind, können sie im Computer Spuren hinterlassen.
Wenn Missbrauchsdarstellungen im Internet entdeckt werden, können diese anonym bei der Stopline oder der Meldestelle des Bundesministeriums für Inneres gemeldet wenden.

Seit 1. Jänner 2012 ist auch das sogenannte "Grooming" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen über das Internet) und die "Betrachtung pornografischer Darbietungen Minderjähriger" (z.B. über die Web-Cam) strafbar.

Darüber hinaus ist es verboten, pornografisches Material an unter 16-Jährige anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Dies, weil Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren davor geschützt werden sollen, mit pornografischen Darstellungen in Kontakt zu kommen. Zwischen 16 und 18 Jahren gelten jeweils die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes des Bundeslandes in dem man sich befindet. Dabei gibt es kleine Unterschiede, aber im Allgemeinen darf auch unter 18-Jährigen keine Pornografie zugänglich gemacht werden.

Pornographie ist für Erwachsene (also für über 18-Jährige) bestimmt:

  • Erotik- oder Sexshops, aber auch Nachtclubs, dürfen Jugendliche vor dem 18. Geburtstag nicht einlassen
  • Magazine und Zeitschriften mit pornografischem Inhalt dürfen an unter 18-Jährige nicht verkauft werden

Wer dieses Gesetz übertritt, macht sich strafbar und riskiert eine Strafzahlung oder sogar Gefängnis.

Verbot betrifft auch Jugendliche

Strafbar machst auch du dich, wenn du unter 16-Jährigen legale Pornos anbietest oder Pornos bei ihnen verbreitest. Du darfst sie auch nicht für unter 16-Jährige sichtbar herumliegen lassen. Du machst dich dabei auch strafbar, wenn du selbst unter 16 bist. (ab 14 gelten Personen in Österreich als strafmündig) Das betrifft auch pornografische Bilder oder Filme, die du auf dein Handy oder deinen Computer herunter geladen hast, an Freund:innen weitergibst oder sie jenen zeigst, die noch nicht volljährig sind.

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