Sexuelle Gewalt

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Strafanzeige machen

Strafanzeige machen: Ja oder Nein? Entscheiden musst du nicht hier und jetzt. Lasse dich von einer Beratungsstelle beraten.

Die Polizei empfiehlt, bei sexuellen Übergriffen eine Anzeige zu machen. Grundsätzlich ist es gut, wenn die Polizei von möglichst allen Sexualstraftaten weiß, und wenn Menschen, die Übergriffe machen, sich vor Gericht verantworten müssen. Außerdem stellen diese Personen möglicherweise auch für andere Menschen ein Risiko dar.

Bis heute werden mehr Sexualstraftaten begangen, als bei der Polizei gemeldet werden. Das zeigt, wie schwierig es sein kann, diesen Schritt zu machen.

Ganz wichtig ist deswegen, dass du dich beraten lässt, bevor du dich entscheidest – am besten von Fachpersonen einer Beratungsstelle. Mit ihnen kannst du die Vor- und Nachteile einer Anzeige besprechen. Sie können dich auch über den Ablauf des Verfahrens und über deine Rechte informieren. Als Opfer einer Sexualstraftat hast du in Strafverfahren besondere Rechte: Du kannst verlangen, dass du von einer Person deines Geschlechts befragt wirst.

Du kannst dich zur Anzeige oder zu Einvernahmen von einer Vertrauensperson begleiten lassen und hast das Recht auf eine/n Übersetzer/in, wenn du dich in deiner Muttersprache besser ausdrücken kannst und Deutsch nicht so gut verstehst.

Polizei und Staatsanwaltschaft müssen dafür sorgen, dass du dem Angeschuldigten (Täter) bei Einvernahmen nicht direkt begegnest.

Du musst keine Fragen zu deiner Sexualität beantworten und hast ein Recht auf Persönlichkeitsschutz.

Die Staatsanwaltschaft wird dich über den Stand des Verfahrens informieren. Wenn du es wünschst, wird die Öffentlichkeit bei der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.

Wenn du eine Frau bist, wird mindestens eine Frau Mitglied des Richtergremiums sein.
Ob du Anzeige machen wirst, ist und bleibt deine persönliche Entscheidung. Wenn du dich dafür entscheidest, begleiten dich die Berater/-innen zur Polizei und unterstützen dich während des Strafverfahrens – natürlich nur, wenn du das möchtest.

In jedem Fall hast du das Recht, dir bei einer Beratungsstelle Unterstützung zu suchen – egal, ob du Anzeige machst oder nicht.

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Autor/-in
Annette Bischof-Campbell
Ingrid Hülsmann

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