Sex und das Alter
Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, gelten Altersbestimmungen. Schon Kinder ab 14 können für ihre Handlungen bestraft werden.
Hier siehst du die wichtigsten Regeln für Österreich:
- Jugendliche sind bis zum 14. Geburtstag im Schutzalter (mehr). Mit dem Schutzalter soll die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschützt werden. Kinder und Jugendliche sollen ihre Sexualität ohne Störung durch sexuelle Eingriffe von Erwachsenen entwickeln können. Man geht auch davon aus, dass Jugendliche leicht zu beeinflussen sind und erst nach Ende des Schutzalters verantwortlich ihre Sexualpartner/-innen wählen können. Vor allem sollen sie vor Pädosexuellen geschützt werden, deren sexuelle Orientierung sich manchmal ausschließlich auf Kinder und Jugendliche richtet.
- Nach österreichischem Gesetz darfst du ab 14 Jahren Geschlechtsverkehr haben. Auch mit 13 Jahren ist Geschlechtsverkehr erlaubt, aber nur wenn du bzw. dein/-e Partner/-in nicht mehr als 3 Jahre älter ist. Das bedeutet Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 16-jährigen Person ist erlaubt. Dagegen ist Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 17-jährigen Person nicht erlaubt. Dabei ist auch egal, ob beide den Sex wollen. Es macht sich immer die ältere Person strafbar.
- Regeln und Gesetze über den Umgang mit Pornos liest du hier nach.
- Kinder sind in Österreich ab 14 Jahren strafmündig; das heißt, ab 14 kannst du für deine Handlungen gemäß dem Jugendstrafrecht bestraft werden. Ab 18 gelten andere Regeln.