Hier findest du Infos zu den Jugendschutzgesetzen in Oberösterreich.
Jugendlichen:
Dieses Verbot gilt auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen oder anderen Trägerstoff gebunden werden (z.B. Trockenalkohol).
Es ist verboten, Alkohol und Tabakwaren, die Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen, an diese abzugeben (das gilt auch für Automaten).
Jugendliche:
Erwachsene, denen die Aufsicht von den Erziehungsberechtigten anvertraut wurde, müssen grundsätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des:der Erziehungsberechtigten mitführen.
In allen anderen Bundesländern ist das Autostoppen (außerhalb von Autobahnen und Schnellstraßen) erlaubt. Zu beachten ist, dass das Autostoppen auch gefährlich sein kann, da man den:die Autofahrer:in nicht persönlich kennt.
In Oberösterreich gibt es bezüglich der Beherbergung von Kindern und Jugendlichen keine gesetzliche Regelung. Aufgrund des allgemeinen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Erziehungsberechtigten bedarf die Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb aber auch weiterhin deren Zustimmung.
4. Verbotener Aufenthalt an bestimmten Orten
Unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in folgenden Räumlichkeiten verboten:
Unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Spielen wie z.B. Lotto und Toto verboten.
5. Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen:
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch:
Jugendlichen ist der Erwerb, Besitz und Gebrauch von solchen Medien, Datenträgern, Gegenständen und die Inanspruchnahme derartiger Dienstleistungen verboten.
Jugendliche dürfen alle Filme anschauen, die für ihre Altersstufe behördlich zugelassen sind. Im Kino, in den Kinoprogrammen sowie im Internet wird über die Altersfreigabe informiert.
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass der Film zu einer Zeit enden könnte, zu der der:die Jugendliche nicht mehr allein nach Hause gehen darf, sondern bereits von einer Aufsichtsperson begleitet werden muss.
Mögliche Strafen bei Missachtung der Gesetze
Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest,
Außerdem können auch deine Eltern oder Geschäfte und Lokale eine Strafe bis zu € 7.000,- oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß gegen die Regelung bezüglich
Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:
Stand: November 2022
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