Hier findest du 10 Tipps zum richtigen Veröffentlichen.
Nur weil Fotos, Videos, Musikstücke etc. frei im Internet abrufbar sind, heißt das noch lange nicht, dass DU diese beliebig verwenden kannst. Die leichte Zugänglichkeit von Inhalten im Internet darf nicht als freie Verfügbarkeit missinterpretiert werden.
Jede Zurverfügungstellung (Abrufbarmachung) von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberechtsverletzung. Darunter fallen etwa das Hochladen auf Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in sozialen Netzwerken.
Download (manchmal) ebenfalls unzulässig
Der reine Download von illegal bereitgestellter Musik oder Filmen auf Tauschbörsen oder anderen Internet-Quellen (also ohne das Werk selbst wieder anzubieten) ist ebenfalls unzulässig. Zulässig ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken jedoch dann, wenn die Quelle rechtmäßig ist – das ist aber in Tauschbörsen fast nie der Fall.
Tauschbörsen-Programme (z. B. „Torrent“) sind meistens so eingestellt, dass Ordner, in denen die heruntergeladenen Dateien abgespeichert werden, gleichzeitig auch zum Upload freigegeben sind und das ist rechtlich gesehen problematisch.
Ob das Streamen von Filmen oder Musik eine legale Quelle erfordert, ist eher zu bejahen, allerdings nicht restlos geklärt. Daher: Besser Hände weg von Angeboten, die Dateien ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers anbieten. Unbedenklich nutzen kannst du offizielle Mediatheken, wie sie z.B. von vielen Fernsehsendern angeboten werden.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Da Urheberrechte auch bei nicht vorsätzlichem Handeln verletzt werden, liegt eine Rechtsverletzung auch dann vor, wenn man nicht wusste, dass z.B. ein Foto nicht verwendet werden darf oder wer die Rechte daran besitzt.
Ansonsten droht ein sehr teures Gerichtsverfahren. Kontaktiere eine Anwältin bzw. einen Anwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung (z. B. die Internet Ombudsstelle ).
Creative Commons-Inhalte als Alternative
Wenn du Fotos oder Musik für eine Veröffentlichung nutzen möchtest, greife auf CC-lizenzierte Inhalte zurück. Die private bzw. nicht-kommerzielle Nutzung ist in der Regel kostenlos, wenn die Urheberin oder der Urheber sichtbar genannt wird. Lies dir die Lizenzbedingungen immer genau durch!
Wenn du Textteilen („kleine Zitate“) anderer Autor:innen verwendest, mache immer deutlich, dass es sich nicht um dein eigenes Werk handelt und gib die dazugehörige Quelle an.
Recht am eigenen Bild beachten
Die Verbreitung von Fotos oder Videos, die andere Personen nachteilig darstellen, ist nicht erlaubt. Deshalb die Abgebildeten immer vorher fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind!
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