2016 wurde es durch eine Reform des „Kinderporno-Paragrafen“ (StGB §207a) entkriminalisiert, wenn zwei Jugendliche über 14 („mündige Minderjährige“) einvernehmlich pornografische Inhalte untereinander austauschen – davor haben sich Jugendliche auch strafbar gemacht, wenn sie Nacktfotos von sich selbst an andere verschickt haben (weil sie dadurch kinderpornografisches Material verbreitet haben).
Seit der Novelle ist nun weder das Versenden noch der Besitz von Nacktfotos für Jugendliche strafbar, vorausgesetzt alle Beteiligten sind über 14, die Aufnahmen sind freiwillig (nicht erzwungen oder erpresst) entstanden und das Versenden geschieht in gegenseitigem Einverständnis.
Aber Achtung: Jede Weiterleitung oder unerlaubte Vervielfältigung von Nacktaufnahmen bleibt natürlich streng Verboten und strafbar. Hier gilt es außerdem zu beachten: Wird dir ein Nacktfoto weitergeleitet, ohne dass die betroffene Person damit einverstanden ist, bist du nun im Besitz von kinderpornografischem Material und kannst dementsprechend bestraft werden.
Stand: Jänner 2024
Diese digitalen Cookies sichern, dass die Seite gut funktioniert. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten und Videos beliebt sind und welche euch nicht zusagen. Einige Cookies werden von Drittanbietern platziert, z.B. für die Wiedergabe von Videos.
Mit "Alle Cookies akzeptieren", stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann passieren, dass manche Inhalte, zum Beispiel Videos, nicht gezeigt werden, wenn du einzelnen Cookies widersprichst.
Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder Einstellungen anpassen willst, klicke auf "Cookies wählen".
Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.