Wie läuft ein Drogentest ab?
Derzeit sind Speichelvortestgeräte in Verwendung, die auf 6 Substanzgruppen testen (Amphetamine, Kokain, Methamphetamin, MDMA, Opiate, Cannabis). Der Speichelvortest alleine hat keine rechtliche Bedeutung. Schlägt der Test allerdings positiv an, so ist der Verdacht einer Beeinträchtigung durch Drogen gegeben, der nun mittels verpflichtender klinischer Untersuchung bzw. Bluttest erhärtet werden muss.
Bei einem positiven Drogentest im Zuge einer Verkehrskontrolle sieht der Gesetzgeber folgende Sanktionen vor: eine Geldstrafe zwischen 800 bis 3.700 Euro, der Entzug des Führerscheins für mindestens 1 Monat, die Teilnahme an einem Verkehrscoaching. Darüber hinaus wird der Lenker zum Amtsarzt der Führerscheinbehörde vorgeladen und die gesundheitliche Eignung (Fahrtauglichkeit) überprüft. Auch ein verkehrspsychologisches sowie ein psychiatrisches Gutachten können verlangt werden. Alle geforderten Gutachten sind vom Lenker/von der Lenkerin zu bezahlen. Schließlich wird die Anzeige an die Gesundheitsbehörde weitergegeben, welche prüft, ob ein problematisches Konsummuster vorliegt und somit eine gesundheitsbezogene Maßnahme (SMG § 11) notwendig ist, wie z.B. Drogenberatung, Therapie, usw. Wird der Aufforderung zur Aufsuchung der Gesundheitsbehörde nicht Folge geleistet, kommt es (nach SMG §14 Abs.1) zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
Die Abgabe von Urin kann nur freiwillig erfolgen, eine Verweigerung im Rahmen einer Verkehrskontrolle darf keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen. Die Abgabe einer Harnprobe im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist nicht zu empfehlen, da es keine Gesetzesgrundlage dafür gibt und die Fehlerquote im Vergleich zu einer Blutuntersuchung hoch ist. Zudem sind Drogen im Harn allgemein länger nachweisbar als im Blut, auch wenn keine Beeinträchtigung durch die Substanz mehr gegeben ist.
Bei einer klinischen Untersuchung durch einen Amtsarzt stellt dieser mittels geeigneter Tests (Koordination, Gleichgewicht) fest, ob ein Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Drogen vorliegt. Ist diese gegeben, so wird eine Blutprobe abgenommen und an ein Labor geschickt, um diesen Verdacht zu bestätigen. Strafbarkeit liegt dann vor, wenn zum Zeitpunkt des Lenkens eine Beeinträchtigung vorliegt. Der Führerschein wird bis zum Vorliegen eines Testergebnisses vorläufig abgenommen. Eine klinische Untersuchung beim Amtsarzt darf nicht verweigert werden, sonst wird die Höchststrafe verhängt: Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate, amtsärztliche Untersuchung, verkehrspsychologische Untersuchung, Nachschulung und Verlängerung der Probezeit.
Stand: November 2023
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