Darf ich mich wehren?
Was machst du, wenn du trotz allen guten Absichten merkst, dass eine Konfliktsituation aus dem Ruder läuft und du kurz davor bist, angegriffen zu werden? Laufe weg, wenn du kannst. Denn zurückzuschlagen ist nicht nur wegen der Verletzungsgefahr problematisch und verschlimmert die bereits brenzlige Situation erheblich, sondern du kannst dich sogar strafbar machen.
“Es war ja nur Notwehr!”, meinen viele Jugendliche, die in Gewaltsituationen verwickelt wurden, oder immer wieder wegen Gewalttaten auffallen. Damit wollen sie sich vor negativen Konsequenzen und vor Strafen drücken.
Aber so einfach ist das nicht! Für Notwehr gibt es gesetzliche Bestimmungen, sie ist nicht einfach ein Freipass für Gewalt!
In vielen Staaten, so auch in Österreich, gilt das GewaltmonopolDas Gewaltmonopol besagt, dass ausschließlich staatliche Organe physische (körperliche) Gewalt anwenden dürfen. So darf die Polizei z.B. Waffen tragen und unter ganz genau geregelten Umständen auch benutzen. Auch darf sie, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person eine Straftat begangen hat, dieser Person durch eine Verhaftung die Freiheit entziehen. des Staates.
Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren, man nennt das Notwehr.
Welche Handlungen eine angegriffene Person tatsächlich setzen darf, ist im Strafgesetzbuch (StGB)§ 3 (1) StGB lautet: (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist. verankert.
Als Opfer hast du kein uneingeschränktes Verteidigungsrecht!!!
Das Strafgesetz verbietet Gewalt nicht einfach, weil sie unanständig oder unschön ist, sondern weil sie ein Zusammenleben der Menschen unmöglich macht.
Notwehr darf nur angewendet werden, wenn es absolut keine anderen Möglichkeiten gibt, dich selbst oder ein Opfer vor Bedrohung zu schützen. Solange du wegrennen, schreien, Hilfe holen kannst, ist Notwehr verboten! Wenn du Gewalt anwendest, aber nicht aus echter Notwehr gehandelt hast, machst du dich strafbar.
Der Angriff muss noch im Gang sein (z.B. der Angreifer sticht bereits mit dem Messer zu) oder unmittelbar drohen (z.B. der Angreifer hat zuerst mit Worten gedroht und zieht nun sein Messer). Wenn dir jemand eine Ohrfeige verpasst und davonrennt, handelt es sich NICHT um Notwehr, und du darfst dieser Person nicht nachrennen, um zurückzuschlagen. Es muss sich um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut handeln. Dazu zählen Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen. Notwehr gegen einen Angriff gegen die Ehre ist also NICHT erlaubt.
Dann wirst du mit einer Anzeige und einer Verurteilung rechnen müssen. Es ist also in jedem Fall besser, wenn du dich gar nicht auf einen gewalttätigen Konflikt einlässt.
Falls du Kampfsport betreibst oder boxt, sei dir immer darüber im Klaren, dass du das Erlernte nur in äußerster Not einsetzen darfst. Und selbst dann ist noch Vorsicht geboten. Wenn du wirksame, gefährliche Kampfsporttechniken anwendest und dabei jemanden verletzt, ist die Chance groß, dass du am Ende dafür bestraft wirst!
Stand November 2020
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