Welchen Aussagen stimmst du zu? Welche Aussagen sind deiner Meinung nach falsch?
Opfer haben keine unbeschränkte Verteidigungsrechte. Das Notwehrrecht besagt folgendes:
Vertiefung:
Grundsätzlich darfst du als Opfer bei der Polizei Anzeige erstatten, auch wenn du noch nicht 18 bist. Ob eine Anzeige wirklich möglich ist bzw. Sinn macht, wirst du erfahren, wenn du dich von der Polizei beraten lässt. Du wirst auf jeden Fall ernst genommen.
Oft sind sich Jugendliche nicht im klaren darüber, dass sie bereits ab 10 (!) strafmündig sind.
Bei allen strafrechtlich relevanten Taten (dazu gehören u.a. körperliche Angriffe, Diebstahl, Erpressung, Belästigung, Beschimpfung, Vandalismus, Verbreitung von copyright-geschützten Videos, Musik oder anderen Werken…) müssen minderjährige Jugendliche mit möglichen rechtlichen Folgen rechnen.
Wenn du in einer Gruppe bist, in der einige jemandem etwas stehlen oder ihn schlagen, kannst du bestraft werden, auch wenn du nichts gemacht hast. Nur schon dadurch, dass du da bist und nichts unternimmst, kannst du für das Opfer bedrohlich wirken und so als Mittäter/-in wahrgenommen werden. Hier gilt der alte Spruch: «Mitgegangen, mitgehangen»!
Diese Jugendlichen organisieren sich oft in Banden. Alkohol- und Drogenmissbrauch sind bei ihnen stark verbreitet und sie verüben auch schwere Delikte wie Einbruch oder Fahrzeugdiebstahl.
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