Auch Opfer haben keine unbeschränkten Verteidigungsrechte. Für sie maßgebend ist das Notwehrrecht. Es besagt folgendes
Du darfst dich nicht mit einem gefährlicheren Angriff wehren, als du selber angegriffen wurdest.
Beispiele und Tipps für Notwehr
Der Angriff muss noch vorhanden sein.
- Jemand prügelt auf dich ein. Du darfst dich wehren, solange der Angriff läuft.
- Wenn dich jemand am Handgelenk festhält, darfst du dem Gegenüber nicht ins Gesicht schlagen - denn das Halten am Handgelenk ist weniger gefährlich als ein Schlag ins Gesicht. Du kannst laut und deutlich sagen, dass dich das Gegenüber loslassen soll. Wenn es der Aufforderung nicht nachkommt, ist es sinnvoller, anstatt ihm auf den Kopf zu schlagen, ihm zum Beispiel ins Schienbein zu kicken (Schienbein ist weniger verletzlich als Kopf).
- Jemand beleidigt dich jeden Tag. Nach einem halben Jahr hast du genug und verpasst dem Gegenüber eine Ohrfeige. Du darfst das Gegenüber nie wegen Worten körperlich angreifen, da das Gesetz Worte weniger schlimm gewichtet als einen körperlichen Angriff. Du musst dir die Worte aber nicht gefallen lassen. Hol’ dir Hilfe!
- Du gehst eine Straße entlang. Plötzlich beginnt jemand, aus dem „Nichts“ auf dich einzuprügeln. Kurz nach dem ersten Schlag stolpert der Angreifer über einen Randstein und fällt zu Boden. Jetzt bist du nicht mehr direkt in Gefahr und darum darfst du die am Boden liegende Person nicht mehr angreifen. Hier ist Flucht das beste Mittel.
- Jemand verpasst dir eine Ohrfeige und rennt davon. Du bist nicht mehr in Gefahr, da die angreifende Person davonrennt. Du darfst ihr nicht nachrennen, um eine Ohrfeige zurückzugeben. Natürlich musst du dir das nicht gefallen lassen. Erstatte Anzeige bei der Polizei unter 133, anstatt selbst zu prügeln.
Weitere Informationen zum Thema Notwehr findest du hier.
Stand November 2020