Was ist Mobbing?
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Rechtliche Folgen für die Täterperson

Quelle: ©shutterstock

Das “Gesamtpaket” Mobbing besteht aus immer wieder, über einen längeren Zeitraum, auftretenden Gemeinheiten gegen eine Person. 

Die einzelnen Mobbinghandlungen können für sich alleine gesehen sehr harmlos erscheinen (z.B. Augenrollen beim Erscheinen des Opfers, nicht mitspielen lassen,…) und werden erst durch die Häufigkeit und Dauer so verletzend für das Opfer. In manchen Fällen sind jedoch sogar schon die Einzelhandlungen an sich strafbar. Das ist dann der Fall, wenn es sich dabei um Sachbeschädigung oder Körperverletzung handelt. Aber auch Tatbestände wie

  • Nötigung,Es ist verboten, jemand anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen (z.B. Wenn du … nicht tust, stelle ich Nacktfotos von dir ins Internet).
  • üble Nachrede,Es ist verboten, jemandem in Gegenwart einer dritten Person den Vorwurf einer verächtlichen Gesinnung oder Eigenschaft zu machen oder ihn eines unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen (z.B. Faschist, Nazi, Rechtsextremist etc.).
  • Beleidigung,Es ist verboten, eine Person in der Öffentlichkeit zu beschimpfen oder zu verspotten (z.B. dumm, dämlich, gestört etc.).
  • Datenbeschädigung,Es ist verboten, automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten einer anderen Person zu verändern, zu löschen oder sonst unbrauchbar zu machen.
  • VerleumdungJemand anderen einer strafbaren Handlung zu verdächtigen, obwohl klar ist, dass der Vorwurf nicht zutrifft und dieser auf Grund der Verdächtigung der Gefahr einer behördlichen Verfolgung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgesetzt ist, ist verboten (z.B. der A hat gestern den B niedergeschlagen).

und noch einige andere können erfüllt sein und zu einer Strafe führen.

Seit dem 1. Jänner 2016 ist auch

Der Titel des Delikts im Strafgesetzbuch lautet:

"Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" und besagt: Wegen "Cyber-Mobbings" strafbar macht sich, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt       

  • eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder
  • Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht.

Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung "Cyber-Mobbing" ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der verletzten Person zu Folge, so ist die Täter*in mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Mobbing ist KEIN KAVALIERSDELIKT, sondern eine ernste Angelegenheit!

Stand November 2020

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