Das “Gesamtpaket” Mobbing besteht aus immer wieder, über einen längeren Zeitraum, auftretenden Gemeinheiten gegen eine Person.
Die einzelnen Mobbinghandlungen können für sich alleine gesehen sehr harmlos erscheinen (z.B. Augenrollen beim Erscheinen des Opfers, nicht mitspielen lassen,…) und werden erst durch die Häufigkeit und Dauer so verletzend für das Opfer. In manchen Fällen sind jedoch sogar schon die Einzelhandlungen an sich strafbar. Das ist dann der Fall, wenn es sich dabei um Sachbeschädigung oder Körperverletzung handelt. Aber auch Tatbestände wie
und noch einige andere können erfüllt sein und zu einer Strafe führen.
Seit dem 1. Jänner 2016 ist auch "Cyber-Mobbing" strafbar.
Der Titel des Delikts im Strafgesetzbuch lautet:
"Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" und besagt: Wegen "Cyber-Mobbings" strafbar macht sich, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung "Cyber-Mobbing" ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der verletzten Person zu Folge, so ist die Täter*in mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Mobbing ist KEIN KAVALIERSDELIKT, sondern eine ernste Angelegenheit!
Stand November 2020