Lebensmittel

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Lebensmittelkennzeichnung

Quelle: strichfiguren.de - stock.adobe.com

Du hast ein Recht zu wissen, was in deinen Lebensmitteln steckt. Daher gibt es eine EU-Verordnung die regelt, was auf einem Lebensmittel-Etikett stehen muss. Diese Vorgaben sind in ganz Europa einheitlich.

Es gibt neun verpflichtende Angaben:

Konsument:innen sollen aufgrund dieser Bezeichnung erkennen worum es sich handelt, also z.B. um Apfelsaft, Extrawurst, usw. Zusätzlich kann es noch Phantasienamen geben, die das Produkt näher beschreiben, wie z.B. Gute Laune-Kekse.

An erster Stelle muss jene Zutat stehen, die mengenmäßig am meisten im Produkt enthalten ist. Die, von der am wenigsten drinnen ist, an letzter Stelle. Bei zusammengesetzten Produkte, wie z.B. einem Wurstsalat müssen die Zutaten in der Klammer noch mal extra beschrieben werden, z.B. Extrawurst (Schweinefleisch und Rindfleisch (65%), Speck, Trinkwasser, Speisesalz, Gewürze, Gewürzextrakte, Glucose, Geschmacksverstärker: Mononatriumglutamat, Stabilisator: Polyphosphate, Antioxidationsmittel: Natriumascorbat, Konservierungsmittel: Natriumnitrit). Produkte mit nur einer Zutat wie etwa Mehl, Honig oder Eier müssen keine Liste aufgedruckt haben.

Es gibt 14 Lebensmittel(gruppen), die in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen, weil sie zu den wichtigsten allergenen Zutaten zählen und Allergien auslösen können. Spuren müssen nicht gekennzeichnet werden.

Der Name und die genaue Adresse des Unternehmens muss aufgedruckt werden, damit es für Konsument*innen klar ist, wer für das Produkt verantwortlich ist.

Darunter versteht man das Gewicht in Gramm, Kilogramm, Milliliter, Centiliter oder Liter des Produkts. Das Gewicht der Verpackung wird nicht dazugezählt.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine charakteristischen Eigenschaften mindestens behält. Lebensmittel können fast immer nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch gegessen werden. Diese Angabe bedeutet nur, dass die Produzenten bis zu diesem Datum garantieren müssen, dass alles perfekt aussieht, riecht und schmeckt. Falls die Haltbarkeit vom Produkt von der Lagertemperatur oder anderen bestimmten Lagerbedingungen abhängt, muss dies auch angeführt werden, z.B. „ungeöffnet mindestens haltbar bis“. Das Verbrauchsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis wann ein leichtverderbliches Produkt auf jeden Fall verbraucht werden muss. Frischfleisch trägt z.B. ein Verbrauchsdatum. Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr gegessen werden und müssen entsorgt werden. Es gibt einige Lebensmittel, die keine Datumsangabe brauchen, wie z.B. Zucker, Salz oder Essig. Nicht fehlen darf das Datum des Einfrierens bei tiefgekühlten Produkten.

Das sind umfangreiche Hinweise mit Temperaturangaben, wie die Lebensmittel gelagert werden müssen.

Falls eine spezielle Gebrauchsanweisung für die richtige Verwendung bzw. Zubereitung des Lebensmittels notwendig ist, muss diese angegeben werden, z.B. bei der Zubereitung einer Packerlsuppe.

Auf fast alle Lebensmittelverpackungen müssen sieben Nährwerte, die „Big 7“, angeführt werden: Energie in kJ/kcal, Fett in g, davon gesättigte Fettsäuren in g, Kohlenhydrate in g, davon Zucker in g, Eiweiß in g, Salz in g. Alle Werte werden pro 100 g/ml, meistens in einer Tabelle angegeben. Zusätzlich gibt es noch freiwillige Angaben. Wie immer gibt es auch Ausnahmen, wie z.B. für Kräuter oder Lebensmittel die nur aus einer Zutat bestehen, wie Äpfel oder Kaugummi.

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