Jugendrechte im Überblick
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Recht auf Schutz der Privatsphäre

«Das geht dich gar nichts an!» sagt Charlotte (15) bestimmt zu ihrer Mutter, als diese sie fragt, was sie die ganze Zeit in WhatsApp schreibt. «Das dürfen Sie nicht tun», sagt Lia (16) zu ihrer Lehrerin, als diese ihre Tasche in der Schule durchsuchen will.

Charlotte und Lia haben grundsätzlich richtig gehandelt: Sie sind berechtigt, ihre Privatsphäre zu schützen. Erwachsene müssen die Privatsphäre respektieren, auch wenn sie dabei ein «komisches Gefühl» haben oder sich unsicher fühlen.

Gilt der Schutz auf Privatsphäre immer und überall?

Spätestens, wenn du durch eine Zollkontrolle gelaufen bist und dein Koffer gründlich durchgesucht wurde, weißt du, dass es nicht so ist.

Auch deine Eltern sind berechtigt, deine Mitteilungen zu lesen oder dein Zimmer zu durchsuchen, wenn sie handfeste Gründe wie einen Verdacht auf kriminelle Handlungen oder Cybermobbing haben. 

Dieser Verdacht, dass du etwas Verbotenes machst oder in ernsthaften Schwierigkeiten steckst, muss wirklich sehr stark sein: Die Privatsphäre zu verletzen wird von Jugendlichen meistens als Vertrauensbruch erlebt. Dieser belastet die Beziehung zu den Eltern gravierend. Deshalb wäre es wünschenswert, dass Eltern mit ihren Kindern darüber sprechen und beispielsweise gemeinsam die Nachrichten am Handy lesen.

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Charlotte, ihre Mutter… und Robin

Warum will Charlotte (15) verhindern, dass die Mutter ihre WhatsApp-Mitteilungen liest? Weil es ihr peinlich wäre, wenn ihre Mutter wüsste, was sie ihrem Freund Robin schreibt.

Charlotte und Robin (16) sind seit einem Jahr ein Paar. Seit ein paar Wochen merkt Charlotte aber, dass sich Robin immer weniger um sie kümmert, immer mehr Zeit mit seinem Smartphone verbringt und er ab und zu für längere Zeit verschwindet.

«Was macht er wohl die ganze Zeit mit seinem Smartphone? Mit wem chattet er? Hat er vielleicht eine neue Freundin?». Diese Fragen und die Eifersucht plagen Charlotte.

Eines Tages findet sie das Smartphone von Robin auf dem Schreibtisch. Robin duscht. Charlotte ist allein. Das Smartphone ist nicht passwortgeschützt. Was für eine Gelegenheit in WhatsApp zu stöbern und endlich die Wahrheit zu erfahren.

Sie nimmt das Smartphone in ihre Hände, schaltet den Bildschirm ein und…

Halt! Darf sie das überhaupt?

Privatsphäre unter Freund:innen

Das Recht auf Schutz der Privatsphäre gilt auch in einer Liebesbeziehung oder unter Freund:innen und deswegen: nein, sie darf das nicht. Nicht nur die Mutter darf die WhatsApp-Mitteilungen von Charlotte nicht lesen, obwohl sie das so gerne tun würde, auch Charlotte darf keine Mitteilungen auf dem Smartphone von Robin lesen, obwohl das vielleicht für ihren Verdacht auf Untreue Entwarnung geben könnte.

Reden statt schnüffeln

Was die Mutter mit Charlotte und Charlotte mit Robin machen können, ist, über ihre Beobachtungen zu sprechen und zum Ausdruck zu bringen, dass sie sich Sorgen machen. Im Gespräch können Zweifel beseitigt und die Beziehung gestärkt werden.

Patronat
Quelle/n
Autor/-in
Oliver Padlina
Revisor/-in
Anna Kaiser
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