Bist du ein Mädchen und willst zur Feuerwehr gehen? Bist du ein Junge und interessierst dich für den Beruf Kindergartenpädagog:in?
Wenn dir deine Eltern oder ein möglicher Arbeitgeber diesen Job verbieten wollen, weil du nicht zum «richtigen» Geschlecht gehörst, dann verletzen sie dein Recht auf Gleichbehandlung. Dieses Recht legt fest, dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Rechte haben.
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Anderes Beispiel: Saba (13) möchte wie ihre Brüder schwimmen gehen. Die Eltern verbieten ihr das, weil «Schwimmen» etwas für Jungen, aber sicher nichts für anständige Mädchen ist.
Robin (14) möchte Ballett tanzen. Für den Vater kommt das gar nicht in Frage. Er will doch nicht, dass alle denken, dass sein Sohn schwul ist.
Auch in diesem Fall wird das Recht auf Gleichbehandlung missachtet, denn prinzipiell gilt: Kein Kind oder Jugendlicher darf – aus welchen Gründen auch immer – benachteiligt werden.
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Felix (14) bekommt von seinen Eltern 50€ Taschengeld pro Monat, Richard (14) bekommt stattdessen 30€. Richard verlangt im Namen der Gleichbehandlung auch 50€. Liegt er richtig?
Sorry für Richard, aber die Antwort lautet nein. Taschengeld ist eine freiwillige Leistung der Eltern und keine Verpflichtung. Sie richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie und hängt davon ab, was die Eltern mit ihren Töchtern und Söhnen vereinbart haben.
Vergiss nicht, dass deine Eltern die Aufgabe haben, dich auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten und dazu gehört auch die Kompetenz mit Geld umzugehen, was in der Zeit von Kreditkarten und anderen Zahlungsmethoden noch schwieriger geworden ist. Mehr Informationen zum Thema Taschengeld findest du hier, weitere Tipps für den Umgang mit Geld gibt es hier.
Das Recht auf Gleichbehandlung ist kein Freibrief, um jeden Wunsch durchzusetzen, sondern dient dazu, Diskriminierung zu verhindern. Es geht darum, dass Mädchen in ihrem Leben die gleichen Chancen wie Burschen bekommen sollen (und umgekehrt).
Außerdem ist es wichtig, dass u.a. der Glaube, die ethnische Herkunft, die sexuelle Identität oder eine Behinderung kein Grund sein darf, um Kindern und Jugendlichen Chancen zu verweigern. In der Realität ist das Recht auf Gleichbehandlung auch in Österreich nicht immer und nicht überall eine Selbstverständlichkeit.
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