Als Opfer darfst du bei der Polizei Anzeige erstatten. Wenn du unsicher bist, lasse dich von der Polizei oder von einer Opferberatungsstelle beraten, um herauszufinden, ob in deinem Fall eine Anzeige Sinn macht oder nicht.
Wenn du verletzt oder erpresst wirst oder dir etwas gestohlen wurde, empfiehlt die Polizei auf alle Fälle eine Anzeige zu erstatten. Aber auch wenn du belästigt, erniedrigt, beschimpft, geplagt, fertig oder lächerlich gemacht wirst, könnte eine Anzeige durchaus sinnvoll sein, da diese Handlungen verboten sind und verhindert werden sollen.
Anzeige kann auf jedem Polizeiposten erstattet werden. Melde dich persönlich am Schalter des nächsten Polizeipostens und erkläre, dass du eine Anzeige erstatten möchtest.
Angst vor Racheakten, dass der Schuldige nicht erwischt wird, Schamgefühle oder die Bagatellisierung der Konsequenzen („Es ist ja nicht viel passiert, weshalb sollte ich deswegen Anzeige erstatten?“) verhindern häufig, dass jemand eine Anzeige macht. In Wirklichkeit werden Racheakte fast nie umgesetzt (die Polizei handelt gegen Drohungen) und der Schuldige wird fast immer erwischt.
Wenn der Täter oder die Täterin nicht angezeigt wird, kann diese Person anderen Menschen schaden; deswegen ist es wichtig, dass du an die Möglichkeit einer Anzeige denkst. Wenn du aber zu unsicher bist oder dich schämst, kann dir ein klärendes Gespräch mit einer Fachperson helfen: Mit ihr kannst du über das Geschehene und über deine Ängste offen sprechen. Ob du eine Anzeige erstatten wirst oder nicht, wirst du am Ende selber entscheiden dürfen.
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