Passivrauchen
Inhalt

Rauchverbote in der Gastronomie

Was bereits in anderen Ländern seit längerer Zeit gesetzlich geregelt ist, gilt seit 01.11.2019 bei uns in Österreich, nämlich das absolute Rauchverbot in der Gastronomie. 

Das bedeutet, dass in allen Innenräumen von Lokalen, Restaurants, Cafès und Bars nicht geraucht werden darf.
Aus Sicht der Suchtprävention ist das Rauchverbot eine wichtige Maßnahme. Da es dabei hilft, dass nichtrauchende Gäste wie auch das arbeitende Personal vor dem gesundheitsschädlichen Passivrauch geschützt werden. Rauchenden erleichtert es das Weniger-Rauchen oder überhaupt mit dem Rauchen aufzuhören. Mittelfristig trägt das Rauchverbot auch dazu bei, dass weniger Menschen überhaupt mit dem Rauchen beginnen.

Patronat
Autor/-in
Brigitte Müller
Revisor/-in
Thomas Beutler
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