Die Tabakregelung in Österreich enthält ein gesetzliches Rauchverbot an geschlossenen und öffentlichen Orten (§ 12 und § 13 TNRSG).
Darunter fallen beispielsweise Amtsgebäude, Gesundheitseinrichtungen, Einkaufszentren, Hallenbäder, Busse, Züge, Schulen und deren Freiflächen, Festzelte wie auch Mehrzweckräume / -hallen etc. Ebenso gilt ein Rauchverbot in Vereinen, wie auch für öffentliche und private Fahrzeuge, wenn unter 18-Jährige anwesend sind. Laut Tabakgesetz müssen Räume, die unter diese Regelungen fallen, deutlich als solche gekennzeichnet sein. Dies kann sowohl schriftlich, als auch mittels Symbolen erfolgen. Die Nichteinhaltung der Ausschilderungspflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist mit einer Geldstrafe zu ahnden.