In Österreich gilt laut "Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz" (TNRSG) ein ausnahmsloses Rauchverbot an Schulen.
Das Rauchverbot gilt in allen Räumen und den zugehörigen Freiflächen, in denen Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen oder schulische Aktivitäten stattfinden und für Einrichtungen, wo Kinder und Jugendliche aufgenommen, beaufsichtigt oder beherbergt werden. Das Rauchverbot für schulische Freiflächen betrifft z.B. den Schulhof, Parkplatz, Sportanlagen etc. Dieses Rauchverbot gilt für Schüler/ -innen, Lehrer/ -innen, Angestellte und alle Personen, die sich im Schulgebäude und am Schulareal aufhalten, gleichermaßen. Die Nichtraucherbereiche müssen von der Schule entsprechend schriftlich oder mittels Symbole gekennzeichnet werden.