Passivrauchen

Inhalt

Rauchfreier Arbeitsplatz

Der Schutz der NichtraucherInnen am Arbeitsplatz ist in § 30 des Arbeitnehmer-Innenschutzgesetzes geregelt.

NichtraucherInnen müssen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden, in Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen müssen NichtraucherInnen durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden. In Gemeinschaftsbüros und in Sanitäts- und Umkleideräumen besteht generelles Rauchverbot. 

Wer am Arbeitsplatz nicht raucht macht einen wichtigen Schritt in Richtung NichtraucherIn und erspart sich und seiner Umwelt eine Menge Schadstoffe.

Patronat
Quelle/n
Autor/-in
Brigitte Müller
Revisor/-in
Thomas Beutler

Fokus

Ernährung

Vegetarisch essen

Ernährung

Was essen Vegetarier*innen und wie gesund ist diese Ernährungsform?

Tipps

"SEX, WE CAN?!" - Der Film

Tipps

Liebe, Sex, Verhütung und noch viel mehr – David und Sophie erleben die erste Liebe.

Fokus

Game

Rauchen-Leiterspiel

Game

Je mehr du weißt, umso weiter kommst du.

Klima

einfach erklärt:

Klima

Wie wirkt sich der Klimawandel auf Tiere und Pflanzen aus?

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese digitalen Cookies sichern, dass die Seite gut funktioniert. Sie helfen uns herauszufinden, welche Seiten und Videos beliebt sind und welche euch nicht zusagen. Einige Cookies werden von Drittanbietern platziert, z.B. für die Wiedergabe von Videos.

Mit "Alle Cookies akzeptieren", stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit ändern oder widerrufen. Es kann passieren, dass manche Inhalte, zum Beispiel Videos, nicht gezeigt werden, wenn du einzelnen Cookies widersprichst.

Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder Einstellungen anpassen willst, klicke auf "Cookies wählen".

Einstellungen

Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.

Zu den externen Anbietern gehören unter anderem YouTube, Vimeo, SRF und h5p. Werden diese Cookies blockiert, funktionieren die eingebetteten Dienste nicht mehr. Werden sie zugelassen, kann dies zur Folge haben, dass Personendaten übermittelt werden.

Statistik-Cookies helfen zu verstehen, wie Besucher*innen mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Mit deinem Einverständnis analysieren wir die Nutzung der Website mit Google Analytics.