Laut Suchtmittelgesetz ist Cannabis verboten. Besitz, Kauf, Verkauf, Herstellung, Ein-/Ausfuhr und Weitergabe sind nicht erlaubt.
Legal sind in Österreich lediglich die medizinische oder wissenschaftliche Verwendung von Cannabis bzw. die Verwendung von Hanf ohne THC (Nutzhanf), etwa für die Papier- oder Seilerzeugung.
Wer mit Cannabis erwischt wird, muss mit Problemen mit Polizei, Gericht, Gesundheitsamt, etc. rechnen. Wenn es sich um eine geringe Menge zum persönlichen Gebrauch handelt und kein persönlicher Vorteil vorliegt, wird seit 1.1.2016 das Gesundheitsamt anstelle der Staatsanwaltschaft aktiv. Eine Anzeige bekommt nur, wer sich den angeordneten gesundheitsbezogenen Maßnahmen (gesundheitliche Untersuchungen, psychologische Beratungen) nicht unterzieht.
In Österreich kommt es pro Jahr zu über 30.000 Anzeigen im Zusammenhang mit Cannabis.
Für Cannabis im Straßenverkehr gilt die Nulltoleranz. Bei Alkohol gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei illegalen Drogen hingegen wird jeder nachgewiesene Konsum bestraft. Zusätzlich erfolgt eine Mitteilung über den Suchtmittelkonsum an den Amtsarzt.
Für den "Drogenfall in der Schule" gibt es eine konkrete Vorgangsweise, die du auf 13er.info nachlesen kannst.
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