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Als Opfer darfst du bei der Polizei Anzeige erstatten. Wenn du unsicher bist, lasse dich von der Polizei oder von einer Opferberatungsstelle beraten, um herauszufinden, ob in deinem Fall eine Anzeige Sinn macht oder nicht.
Wenn du verletzt oder erpresst wirst oder dir etwas gestohlen wurde, empfiehlt die Polizei, auf alle Fälle eine Anzeige zu erstatten. Aber auch wenn du belästigt, erniedrigt, beschimpft, geplagt, fertig oder lächerlich gemacht wirst, könnte eine Anzeige durchaus sinnvoll sein, da diese Handlungen verboten sind und verhindert werden sollen.
Angst vor Racheakten, oder davor, dass der Schuldige nicht erwischt wird, Schamgefühle oder die Bagatellisierung der Konsequenzen („Es ist ja nicht viel passiert, weshalb sollte ich deswegen Anzeige erstatten?“) verhindern häufig, dass jemand eine Anzeige macht. In Wirklichkeit werden Racheakte fast nie umgesetzt (die Polizei handelt gegen Drohungen) und der Schuldige wird fast immer erwischt.
Wenn der Täter oder die Täterin nicht angezeigt wird, kann diese Person anderen Menschen schaden; deswegen ist es wichtig, dass du an die Möglichkeit einer Anzeige denkst. Wenn du aber zu unsicher bist oder dich schämst, kann dir ein klärendes Gespräch mit einer Fachperson helfen: Mit ihr kannst du über das Geschehene und über deine Ängste offen sprechen. Ob du eine Anzeige erstatten wirst oder nicht, wirst du am Ende selbst entscheiden dürfen.
Wo gibt es Hilfe? Wo kannst du dich informieren?
Rat auf Draht: 147 (ohne Vorwahl, rund um die Uhr, anonym und kostenlos)
Weißer Ring: 0810/955 065 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Kinder- und Jugendanwaltschaften in allen Bundesländern: Telefonnummern auf der Website
Österreichweite Hotline für gewaltbetroffene Kinder: 0800/240 268 (anonym und kostenlos täglich von 8 bis 20 Uhr)
Kinder- und Jugendanwalt des Bundes: 0800/240 264 (kostenlos)
Stand November 2020
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