Fragen und Antworten

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Darf ich zurückschlagen?

Manche Täter*innen möchten sich mit der Aussage, „ich habe nur in Notwehr gehandelt“, entschuldigen. Der österreichische Gesetzgeber hat eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung geschaffen, was Notwehr ist und was nicht. 

Du darfst dich nicht mit einem gefährlicheren Angriff wehren als der, mit dem du selbst angegriffen wurdest. Wenn dich z.B. jemand am Handgelenk packt, darfst du dem Gegenüber nicht ins Gesicht schlagen.

Als Opfer hast du kein uneingeschränktes Verteidigungsrecht!!!

Es muss sich um einen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen handeln. Notwehr gegen einen Angriff gegen die Ehre ist NICHT erlaubt.

Stand November 2020

Patronat
Autor/-in
Heidi Bassin
Elisabeth Zurl-Zotter

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