Homosexuelle Paare haben, genaus wie heterosexuelle Paare, in Österreich die Möglichkeit eine Ehe zu schließen.
Seit 1. Jänner 2019 ist für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eine Eheschließung möglich. Seit dem 1. August 2013 ist die gemeinschaftliche Adoption leiblicher Kinder gesetzlich erlaubt.
Bis zum Jahr 2019 konnten zwei Menschen des gleichen Geschlechts in Österreich eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gingen sie eine dauerhafte Lebensgemeinschaft mit besonderen Rechten und Pflichten ein. Mit der Möglichkeit der Eheschließung wurden homosexuelle Partnerschaften heterosexuellen Partnerschaften gleichgestellt.
Stand Feber 2021
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