Seit 2004 ist die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung gesetzlich infolge der Umsetzung von EU-Antidiskriminierungsvorschriften verboten.
Das bestehende Gleichbehandlungsgesetz wurde dabei um Regelungen zu ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung erweitert.
Das Gleichbehandlungsgesetz umfasst derzeit folgende Bereiche:
Gleichbehandlung in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist in den einzelnen Landesgesetzen der Bundeslänger geregelt.
Das Behinderteneinstellungs- sowie das Behindertengleichstellungsgesetz sehen Diskriminierungsverbote im Hinblick auf Behinderungen vor.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Grundlage der Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist das Gleichbehandlungsgesetz.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet kostenlose und vertrauliche rechtliche Beratung und Unterstützung. Sie informiert über gleichbehandlungsrechtliche Themen.
Stand Feber 2021