Snus oder Snaff ist feingemahlener Tabak, der unter die Lippen geschoben wird, oft unter Beimischung von Amoniak, damit der Snus feucht bleibt. Zur Beschleunigung der Nikotinaufnahme sind Snus häufig Salzkristalle beigemengt, die häufig erwähnten "Glassplitter" hingegen sind in normalem Snus nicht enthalten.
In Österreich fällt Snuskonsum unter das Jugendschutzgesetz, da es sich um ein Tabakerzeugnis handelt, nicht jedoch unter das Suchtmittelgesetz.
Snus wird in der Regel nicht gekaut, sondern unter die Ober- oder Unterlippe geklemmt, wo er dann seine Wirkstoffe frei gibt. Daher bezeichnet man Snus als Oraltabak und nicht als Kautabak. Zur Beschleunigung der Nikotinaufnahme sind Snus häufig Salzkristalle beigemengt, die häufig erwähnten "Glassplitter" hingegen sind in normalem Snus nicht enthalten. Europaweit ist das Inverkehrbringen durch die Tabakprodukt-Richtlinie mit Ausnahme von Schweden verboten. Laut Tabakgesetz ist der gewerbliche Vertrieb von rauchfreiem Tabak in Österreich verboten, sodass Snus nur unter der Hand oder über das Internet erworben werden kann. Der Konsum ist nicht verboten.
Auch bei Snus besteht die Gefahr einer Abhängigkeit.
Snus wird entweder in Form kleiner Beutelchen angeboten. Oder auch als feuchtes Pulver in Dosen – dann muss man ihn selber portionieren. Snus kann eine extrem hohe Nikotinmenge abgeben. Snus gelten als „Nikotinbomben“, welche die Tabakkonzentration von mehreren Zigaretten enthalten. Dadurch besteht auch bei Snus die Gefahr abhängig zu werden, genauso wie beim Zigaretten rauchen.