Maria (13) kommt von der Schule zurück. Sobald sie zu Hause ist, muss sie mit der Mutter das Abendessen vorbereiten. Ihre Brüder kommen später, weil sie ein wichtiges Fußballmatch haben. Wenn das Abendessen fertig ist, trifft sich die ganze Familie am Esstisch.
Danach muss Maria den Tisch ab- und den Geschirrspüler einräumen und der Mutter noch ein bisschen im Haushalt helfen. In der Zwischenzeit schaut der Vater TV und die Brüder gamen vor dem Computer. Endlich findet Maria Zeit, die Hausaufgaben zu erledigen. Morgen ist eine wichtige Prüfung und sie will gut vorbereitet sein. So endet der anstrengende Tag.
Dürfen die Eltern von Maria von ihr verlangen, dass sie im Haushalt hilft? Das Recht dazu haben sie. Sie dürfen aber nicht verlangen, dass Maria nur arbeitet und auf jede Erholung oder Spielmöglichkeit verzichtet.
Die Eltern dürfen ihren Kindern Aufgaben delegieren, sie sind dennoch auch verpflichtet, jedem Familienmitglied genügend Zeit für Erholung zu geben.
Im konkreten Fall könnten die Brüder und der Vater einige Aufgaben von Maria und von der Mutter übernehmen. Ja, auch von der Mutter! Auch sie hat ein Recht auf Erholung und ist nicht die Dienerin der Familie.
Auch Behörden haben Verpflichtungen in Bezug auf Freizeit, Spiel und Erholung Jugendlicher.
In einer Gemeinde wurde aus Spargründen entschieden, einen Sportplatz zu schließen. Für die jungen Menschen in dieser Region war die Schließung ein herber Schlag. Die Jugendlichen haben sich aber nicht entmutigen lassen. Sie haben sich organisiert, informiert, eine Strategie überlegt und sind gut vorbereitet zum Bürgermeister gegangen.
Sie haben ihm gesagt, dass die von Österreich unterschriebene Kinderrechtskonvention bestimmte Rechte für Jugendliche vorsieht. Dazu gehört, dass Behörden verpflichtet sind, für Jugendliche genügend Raum für Freizeit und Erholung zu schaffen.
Der Sportplatz blieb zwar trotzdem zu, aber die Jugendlichen hatten den Bürgermeister beeindruckt und ein paar Jahre später konnte ein neuer Platz eröffnet werden, der Freizeitaktivitäten ermöglicht und günstiger ist.
Die Kinderrechte lassen sich oft auf verschiedene Ebenen anwenden: u.a. in der Familie, in der Schule oder in der Gemeinde. Das Recht auf Freizeit, Ruhe und Spiel ist ein gutes Beispiel dafür.