Hier findest du Infos zu den Jugendschutzgesetzen in Salzburg.
Jugendlichen:
Es ist verboten, alkoholische Getränke und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht erwerben, besitzen und konsumieren dürfen, an diese zu verkaufen oder sonst abzugeben.
Jugendliche:
Die festgelegten Zeiten gelten nicht, wenn:
In allen anderen Bundesländern ist das Autostoppen (außerhalb von Autobahnen und Schnellstraßen) erlaubt.
Zu beachten ist, dass das Autostoppen auch gefährlich sein kann, da man den:die Autofahrer:in nicht persönlich kennt.
Das Übernachten in Beherbergungsbetrieben aller Art sowie auf Campingplätzen ist bis 16 Jahre nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen an diesen Orten ohne Begleitung einer Aufsichtsperson übernachten, wenn vom Standpunkt des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen (z.B. im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeitsleistungen, auf Ausflügen etc.).
4. Verbotener Aufenthalt an bestimmten Orten
Unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in Nachtlokalen aller Art, Bordellen und bordellähnlichen Einrichtungen, Sexshops, Spielhallen, Branntweinschenken und sonstigen Räumlichkeiten, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können, verboten.
Unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in Räumen mit Geldspielapparaten oder an sonstigen Orten, wo auf andere Weise um Geld oder Geldeswert gespielt wird (z.B. Wettbüros), verboten.
Unter 18 Jahren ist die Beteiligung an Glücksspielen oder Geschicklichkeitsspielen um Geld oder Geldeswert sowie an öffentlichen Wetten verboten, ausgenommen behörd-lich genehmigte Tombolaveranstaltungen, Lotto und Toto.
5. Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, charakterlichen oder sozialen Entwicklung gefährden können. Darunter fallen Medien und Dienstleistungen, die
Medien sind z.B. Zeitschriften, Bücher, Fotos, Tonträger oder sonstige Gegenstände. Wer erwerbsmäßig jugendgefährdende Medien, sonstige Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet, vorführt oder zugänglich macht, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, Wahl des Ausstellungsortes, zeitliche Beschränkungen, schriftliche und mündliche Hinweise udgl. dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche insgesamt oder bis zu einem bestimmten Alter davon ausgeschlossen sind.
Jugendliche dürfen alle Filme anschauen, die für ihre Altersstufe behördlich zugelassen sind. Im Kino, in den Kinoprogrammen sowie im Internet wird über die Altersfreigabe informiert.
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass der Film zu einer Zeit enden könnte, zu der der:die Jugendliche nicht mehr allein nach Hause gehen darf, sondern bereits von einer Aufsichtsperson begleitet werden muss.
Mögliche Strafen bei Missachtung der Gesetze
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß gegen die Regelung bezüglich
Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:
Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind bei Übertretung des Rauchverbots auch dann straffrei, wenn die Übertretung in der Öffentlichkeit erfolgt.
Stand: November 2022