Was hält mich gesund?

Inhalt

Medienkompetenz

Quelle: Manish Upadhyay/ ©Unsplash

Halte persönliche Daten geheim!
Der sensible Umgang mit persönlichen Daten ist der Schlüssel für mehr Sicherheit im Internet. Adresse, Telefonnummer, Wohnort, freizügige Fotos, aber auch Informationen über Freund:innen oder Familienangehörige sollten keinesfalls in falsche Hände geraten und auf öffentlichen Profilen einem großen unbekannten Publikum zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist von detaillierten Aufnahmen des privaten Wohnbereiches und der Bekanntgabe von Abwesenheit, etwa aufgrund von Urlauben oder Ausflügen, abzuraten. 
Auch im Schulalltag sollte das Thema Datenschutz eine wichtige Rolle spielen. Besonders im Umgang mit Fotos sollten Pädagog:innen mit gutem Beispiel vorangehen.

  1. Aufnahmen von Schulaktivitäten bzw. Ausflügen und deren Veröffentlichung sind grundsätzlich unbedenklich, bedürfen jedoch nicht nur der Zustimmung der Eltern, sondern auch die der Kinder, da es sich um personenbezogene Daten handelt (§§12,13 DSG idF. DS-AG 2018). Die Einwilligung zur Veröffentlichung unterliegt keinem Formzwang, kann also mündlich erfolgen, jedoch auch jederzeit widerrufen werden.
  2. Darüber hinaus dürfen keine Fotos oder Videos auf der Schulwebsite landen, wenn dadurch ein „berechtigtes Interesse der abgebildeten Person“ verletzt wird (§78 UrhG, Recht am eigenen Bild / Bildnisschutz).
  3. Des Weiteren sorgt das Weglassen der Namen abgebildeter Schüler:innen auf Klassenfotos für mehr Sicherheit. 

Das Internet vergisst nichts!
Sind persönliche Informationen oder Bilder erstmal im Netz bzw. werden diese auf sozialen Netzwerken oder in Messenger-Gruppen verbreitet, gibt es nahezu keine Möglichkeit mehr, diese von dort wieder zu entfernen. Inhalte bzw. Daten ins Netz zu stellen, bedeutet gleichzeitig auch, die Kontrolle darüber abzugeben. Einerseits werden die Daten auf den Servern der Social Media-Anbieter gespeichert. Die Erlaubnis dazu erteilt man durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen. Andererseits besteht keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wer meine Daten sieht oder eventuell auch herunterlädt und weiterverbreitet. Innerhalb kürzester Zeit erreichen Bilder, Videos oder Nachrichten ein breites Publikum, besonders wenn es sich um peinliche oder freizügige Inhalte handelt. Sollte man selbst davon betroffen sein, gilt es möglichst schnell zu reagieren, um die Verbreitung einzudämmen. 

Sollte der Fall eintreffen, dass ungewünscht Inhalte von Schüler:innen, Pädagog:innen im Netz landen, empfiehlt sich eine Meldung bei der Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at). Die Meldungen sind kostenlos und werden innerhalb der staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle von ausgebildeten Jurist:innen und Expert:innen geprüft und behandelt.
Als sinnvolle prophylaktische Maßnahme, sollten an Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und ähnlichen Institutionen klare, transparente Regeln betreffend Mediennutzung vereinbart bzw., im Optimalfall, gemeinsam ausgearbeitet werden.
Darüber hinaus gilt es klar zu kommunizieren, dass das Weiterverbreiten und/oder Veröffentlichen von Bildern und Videos, die andere Personen beleidigen, erniedrigen oder lächerlich machen, einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild oder §107c StGB (Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems) bedeuten und damit eine Gesetzeswidrigkeit darstellen. 

Nicht alles im Internet ist wahr!
Höher, schneller, weiter, größer, besser, stärker, außergewöhnlicher, gruseliger als alles, was du je zuvor gesehen hast! Diese und viele weitere reißerische Beschreibungen finden sich heutzutage überall im Netz. Oft stecken hinter diesen vielversprechenden Überschriften aber Falschmeldungen bzw. die Aufmerksamkeit erregenden Headlines dienen als sogenannte „clickbaits“, Aufmerksamkeitsköder, die Menschen dazu animieren sollen, Seiten, Videos oder Bilder aufzurufen. So sollen die Zugriffszahlen erhöht werden. Mehr Zugriffe auf Inhalte bedeutet bessere Werbewirksamkeit und dadurch die Chance, mehr Einnahmen zu generieren.
Besonders Kinder sind sich der kommerziellen Interessen hinter diesen „Fake News“ nicht bewusst. Die Existenz eines Videos, eines Fotos bzw. positive Ergebnisse einer Anfrage auf diversen Suchmaschinen, gelten als „Wahrheitsbeweis“. Videos mit furchterregenden Inhalten wirken oft noch lange nach. 

  1. Es ist in solchen Situationen wichtig, die Kinder und Jugendlichen und besonders ihre Ängste und Sorgen ernst zu nehmen und gemeinsam nachzuforschen, was wirklich hinter den Inhalten steckt.
  2. Pädagog:innen sollten klar kommunizieren, dass Schüler:innen, sollten sie auf Inhalte stoßen, die sie nicht verstehen, die ihnen Angst machen oder sie auf andere Art und Weise verstören, auch in der Schule immer Rat und Hilfe finden. 

 Zusätzlich zur steigenden Zahl an Falschnachrichten, die über das Internet verbreitet werden, finden sich auch immer mehr sogenannte Fake-Profile im Netz, meist auf sozialen Netzwerken. Menschen verschleiern durch die Angabe falscher persönlicher Daten und unter Verwendung falscher Bilder ihre Identität. Die Hintergründe hiervon sind vielfältig und reichen von besonderem Datenschutzbedürfnis bis hin zur Anbahnung von Kontakten erwachsener Menschen zu Minderjährigen oder Kindern, meist mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung. 

Wie kann ich Schüler:innen helfen, Fake-Profile zu erkennen?

  1. Grundsätzlich ist Achtsamkeit gefragt. Kinder sollten darüber informiert werden, dass man Menschen, die man nur aus dem Internet kennt, keinesfalls auf Anhieb vertrauen sollte.
  2. Darüber hinaus sollte man gemeinsam mit den Jugendlichen die Profile genau unter die Lupe nehmen. Wie sehen die Fotos bzw. die abgebildeten Personen aus? Sind es sehr professionelle Fotos, die gezeigten Menschen überdurchschnittlich attraktiv, die Zahl der Abonnent:innen oder Follower ist aber sehr gering bzw. die Reaktionen auf die geposteten Inhalte halten sich in Grenzen (wenige Likes/Herzen)? Finden sich in den zur Verfügung gestellten Informationen oder Zitaten viele Grammatik- oder Rechtschreibfehler? All das sind Anzeichen für Fake-Profile. Das beste Mittel sich zu schützen, ist auch hier, aufmerksam zu sein und keine persönlichen Daten preiszugeben.Profilbilder und Fotos auf vermeintlichen Fake-Profilen lassen sich recht einfach mit der umgekehrten Google-Bildersuche überprüfen. Hierzu muss man sich ein Foto aus den Beiträgen des verdächtigen Profils herunterladen (Rechtsklick auf das Bild / Bild/Grafik speichern unter… / idealerweise am Desktop ablegen), eine Bildersuchmaschine im Internet aufsuchen (z. B. images.google.com, Google Lens oder yandex.com) und das zuvor gespeicherte Bild dort hineinziehen. Google sucht in weiterer Folge nach optisch ähnlichen Inhalten und zeigt, wo diese Bilder sonst noch verwendet werden. Werden dieselben Fotos beispielsweise auf mehreren verschiedenen Social Media Profilen verwendet, ist das ein Anzeichen für Fake-Profile.

Urheberrechte beachten!
Das österreichische Urheberrecht regelt den Schutz von geistigem Eigentum, sogenannten Werken, und damit alles, was ein Mindestmaß an Individualität und Kreativität beinhaltet, insbesondere Werke auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der Bildenden Künste und der Filmkunst. Als Urheber wird die Erschafferin bzw. der Erschaffer eines Werkes bezeichnet. Ihr oder ihm obliegen auch die sogenannten Verwertungsrechte, also die Veröffentlichung und Verbreitung, aber auch die Veränderung und Vervielfältigung des Werkes. Die Verwendung fremder Fotos, Videos oder fremder Musik bedarf also grundsätzlich der Zustimmung der Urheber:innen. Der urheberrechtliche Schutz entsteht allein aufgrund des Gesetzes, die Werke müssen also nicht extra mit dem Copyrightzeichen oder dem Namen des Urhebers oder der Urheberin gekennzeichnet werden, um den Schutz zu erlangen. Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Veröffentlichung eines Werkes die Quellenangabe bzw. namentliche Erwähnung des Urhebers oder der Urheberin grundsätzlich nicht ausreicht. 

  1. Urheberrechtliche Regelungen gelten grundsätzlich auch für die Erstellung von Unterrichtsmaterialien. Allerdings stellen nicht-kommerzielle Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten…) eine Ausnahme dar (§42, Abs. 6. UrhG). Für Zwecke des Unterrichts, bzw. der Lehre dürfen urheberrechtlich geschützte Werke gezeigt und kopiert werden, sofern die Inhalte nur für Teilnehmer*innen der Lerngruppe (z.B. eine Schulklasse) über einen festgelegten Zeitraum (z.B. ein Semester) zugänglich sind. Des Weiteren müssen die Unterlagen vollständige Quellenangaben aufweisen und dürfen nicht aus Schulbüchern kopiert werden.
  2. Auch wenn Veranstaltungen an Bildungseinrichtungen stattfinden, ist damit nicht automatisch ein Unterrichtszweck gegeben. So haben zum Beispiel ein Schulfest oder eine öffentliche Schulaufführung keinen direkten Unterrichtszweck. Die Verwendung geschützter Werke (Fotos, Musik bei Schulfesten, …) bedarf also der Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin. Im Falle der öffentlichen Aufführung musikalischer Werke (Schulaufführung, Band beim Jahresabschlussfest, etc.) ist im Vorfeld eine Anmeldung bei der AKM (unter akm.at) abzugeben. Verstöße gegen das Urheberrecht sind leider oft eine sehr teure Angelegenheit. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Inhalte zu verwenden, die gemeinfrei sind bzw. unter einer sogenannten Creative-Commons-Lizenz  stehen. 

Wichtige Anlaufstellen und Links für Pädagog:innen

saferinternet.at
Alles Wissenswerte auf einen Blick, aufgeteilt auf vier Zielgruppen (Lehrende, Eltern, Jugendliche, Senior:innen). Nach Themen geordnet, inklusive weiterführender Links zu zahlreichen Themen rund um den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.

ombudsstelle.at
Kostenlose Streitschlichtung und Beratung für Online-Geschäfte, z. B. bei zu hoher Handyrechnung aufgrund von Schadprogrammen, ohne Wissen und Einverständnis abgeschlossenen Abos, aber auch bei Problemen mit Onlineprofilen, Passwortproblemen auf sozialen Netzwerken etc. 

stopline.at
Meldestelle für illegale Internetinhalte (Nationalsozialismus, Kinderpornographie, …)

mimikama.at
Seite über aktuelle Betrugsmaschen im Internet, Aufklärung zu Falschmeldungen im Netz, Erklärung zu Kettenbriefen etc.

sheeplive.eu
Schaf-Zeichentrickfilme zu vielen relevanten Themen rund um digitale Medien und Internet, kindgerecht aufbereitet und für den Unterricht geeignet

bupp.at
Bundesstelle für Positivprädikatisierung von digitalen Spielen. Informationsseite des Bundesministeriums zum Thema Computerspiele. Spielinformationen, Altersfreigaben, Kosten, pädagogischer Nutzen, Positiva und Negativa der Spiele und Empfehlungen auf einen Blick.

fragfinn.de / www.blindekuh.de / www.helles-koepfchen.de
Browser / Suchmaschinen für Kinder. Filtert nur kindgerechte Inhalte, ohne Gewalt, Pornographie und ohne Verlinkungen zu anderen Seiten (Youtube, …)

wdrmaus.de/elefantenseite
Angelehnt an die Sendung mit der Maus. Übungsseite im Umgang mit Browsern, Internetseiten, mit der Computermaus, etc. Alles mit Bildern und Symbolen, ohne Text, also auch für ganz junge User:innen geeignet, die noch nicht lesen können.

Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs 
Anlauf- und Informationsstelle für (Cyber-)Mobbingfällen an der Schule

Stand: Dezember 2022

Fokus

Arbeitsblatt

Der weibliche Körper

Arbeitsblatt

Was gehört zu den Geschlechtsorganen?

Arbeitsblatt

Rauchen - Nachteile

Arbeitsblatt

Die Mehrzahl der Jugendlichen raucht nicht. Warum?

Fokus

Arbeitsblatt

Cannabis - Die wichtigsten Fragen

Arbeitsblatt

Was sagt das Gesetz über den Konsum von Cannabis?

Arbeitsblatt

Der weibliche Körper

Arbeitsblatt

Was gehört zu den Geschlechtsorganen?