Wo Sexarbeiter:innen offiziell arbeiten dürfen, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Grundsätzlich arbeiten Sexarbeiter:innen:
Ein Nachtclub (Nightclub) ist eine Bar in der es auch Zimmer gibt. Umgangssprachlich werden auch die Begriffe 'Puff' oder 'Bordell' verwendet. In den Bars gibt es häufig auch Striptease-Shows. Sexarbeiter:innen empfangen dort Kund:innen, unterhalten sich mit ihnen und gehen mit ihnen gegebenenfalls 'aufs Zimmer'. Die Bar dient somit der sogenannten 'Anbahnung'. Hierbei werden die Kund:innenwünsche, das Angebot der Sexarbeiter:innen sowie die jeweiligen Preise besprochen. Laufhäuser hingegen sehen ein bisschen wie Hotels aus. Sexarbeiter:innen haben dort ihr eigenes Zimmer und meistens Fotos von sich an der Tür. Man kann auch sehen, ob sie gerade jemanden empfangen möchten oder nicht. So gibt es dort beispielsweise Lichter, die das anzeigen. Meistens läuten die Kund:innen direkt an den Türen der Sexarbeiter:innen, zu denen sie möchten. Im Gegensatz zu klassischen Bordellen - also Nightclubs - sind Laufhäuser eher tagsüber geöffnet.
In Stripclubs werden Striptease-Shows gezeigt, also das erotische Ausziehen der Tänzer:innen. Mit Peep-Show ist zumeist eine Liveshow gemeint, bei der Besucher:innen dafür bezahlen, dass Personen sich nackt und in explizit sexuellen Posen zeigen. In Österreich gibt es kaum Stripclubs und Peepshows, wie sie zum Beispiel in amerikanischen Filmen gezeigt werden. Striptease und Peepshows werden bei uns meistens in Nightclubs zusätzlich angeboten. Personen die Striptease oder Peepshows machen bieten nicht automatisch sexuelle Dienstleistungen an!
Wichtig zu wissen ist, dass auf der Straße nur die Anbahnung passiert. Die sexuellen Dienstleistungen werden dann im Auto oder in einem Stundenhotel erbracht.
Bei Web-Cam-Diensten ('Webcamsex' oder auch 'Camsex') kann man Sexarbeiter:innen (auch als 'Darsteller:innen', 'Camgirls' bzw. 'Camboys' bezeichnet) gegen Bezahlung z.B. beim Solo-Sex (also bei der Selbstbefriedigung) zusehen. Somit sind Web-Cam-Dienste ebenso wie Telefonservices für die Sexarbeiter:innen ortsunabhängig. Die Kund:innen können über ein eingebautes Chatsystem mit den Sexarbeiter:innen kommunizieren, Wünsche formulieren, Fragen stellen etc. Aber auch hier gilt: Sexarbeiter:innen entscheiden darüber was sie anbieten und was nicht! Bei den meisten Portalen musst du dich vorher registrieren und dein Alter bestätigen. Dadurch wird garantiert, dass keine Personen unter 18 Jahren die Seite nutzen, denn das ist verboten! Wichtig: Vertraue deine Daten ausschließlich Plattformen an, die den Datenschutz ernst nehmen und lies dir die Informationen aufmerksam durch, insbesondere wenn du Geld bezahlen musst.
Beim Telefonsex rufen Kund:innen eine Mehrwertnummer an. Es gibt Nummern, wo man mit einer echten Person spricht und solche bei denen man ein Tonband hört. Bei Telefon-Sex-Gesprächen werden die Kund:innen z.B. durch erotische Gespräche oder Stöhnen erregt und befriedigen sich selbst. Achtung: Bezahlt wird hier über die Telefonrechnung, die dann auch sehr hoch sein kann und wovon dann vielleicht auch die Erziehungsberechtigten etwas mitbekommen.
Bei Begleit- und Escort Services wird gegen Bezahlung eine Begleitung zu diversen Anlässen wie z.B. ins Theater oder auf Reisen angeboten. Aufgrund der gesetzlichen Lage dürfen in Österreich keine sexuellen Dienstleistungen vermittelt werden, denn das wäre Zuhälterei. Jedoch werden die Dienste von Escorts - also den Begleiter:innen - von Kund:innen oft mit dem Ziel eines sexuellen Kontakts gebucht.
Als Sexualassistenz wird die Unterstützung von Menschen mit Behinderung verstanden, wodurch diese ihre Sexualität (aus)leben können. Diese Unterstützung kann passiv sein (z.B. das Besorgen von Verhütungsmittel) oder aktiv (z.B. die Unterstützung eines Paares mit körperlicher Beeinträchtigung beim Geschlechtsverkehr). Bei der Sexualbegleitung unterstützen Sexualbegleiter:innen die Kund:innen darin die eigene Sexualität zu erforschen. Dabei können auch körperlich-sexuelle Erfahrungen gemacht werden. Deshalb fällt die Sexualbegleitung gesetzlich gesehen unter Sexarbeit. Die Grenzen zwischen aktiver Sexualassistenz und Sexualbegleitung verschwimmen oft.
Stand: Oktober 2023
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