Das Trinken und konsumieren von Drogen kann dich zu gefährlichen Handlungen verleiten. Andere betrunken zu machen oder sie auszunutzen, weil sie willenlos sind, ist strafbar.
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Wenn du viel getrunken hast oder Drogen zu dir genommen hast, ist die Gefahr groß, dass du nicht mehr klar denken kannst. Möglicherweise machst du dann irgendeinen Blödsinn, den du später bereust – zum Beispiel drängst du jemanden zum Sex, der/die das gar nicht möchte. Lies unsere Tipps zum Umgang mit Alkohol und Drogen.
Unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss können Menschen nicht mehr beurteilen und entscheiden, was sie wollen. Sie können sich auch nicht wehren. Sie machen dann bei sexuellen Handlungen mit, die sie gar nicht wollen. Wenn du das ausnutzt, machst du dich strafbar. Du machst dich auch strafbar, wenn du Andere betrunken machst oder sie dazu bringst, Drogen zu nehmen, weil du sie zum Sex verleiten oder sonst irgendwie ausnützen möchtest (mehr). Es handelt sich hierbei um die so genannte «Schändung» (Art. 191 StGB).
Es ist daher auch strafbar, Anderen heimlich Date-Rape-Drogen ins Getränk zu tun (mehr). Man nennt sie in der Umgangssprache auch Sexdrogen, Vergewaltigungsdrogen oder «K.O.»-Tropfen. GHB/GBL («Liquid Extasy») oder Rohypnol sind zum Beispiel solche Drogen. In Kombination mit Alkohol oder anderen Medikamenten sind diese Drogen zum Teil lebensgefährlich.
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