Das Klimaschutzgesetz dient zur Senkung der Emissionen.
Das Klimaschutzgesetz (KSG) wurde im Jahr 2011 beschlossen und zuletzt 2017 geändert. Dieses setzt die Emissionshöchstmengen, also den Maximalausstoß von umweltschädlichen Stoffen, für sechs Sektoren fest:
Dafür gibt es ein Maßnahmenprogramm, welches zwischen dem Bund und den Ländern ausgearbeitet und vereinbart wird. Sollten dennoch die Werte überschritten werden, teilen sich laut KSG der Bund und die Länder die dafür anfallenden Kosten.
Das Nationale Klimaschutzkomitee - auch NKK genannt, begleitet die Umsetzung des Klimaschutzplans. Ein jährlich erarbeiteter Fortschrittsbericht gibt Aufschluss darüber, ob die Klimaschutzmaßnahmen auch umgesetzt wurden.
Wenn dich das näher interessiert, findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die derzeit geltende Fassung des KSG und die Fortschrittsberichte der vergangenen Jahre.
In vielen Ländern gibt es bereits seit Jahren eine CO2-Steuer oder Emissionsabgaben. Das ist eine Steuer, die zugunsten der Umwelt geschaffen wurde. Jene Dinge werden teurer, die Emissionen verursachen, sodass sparsamer und bewusster mit ihnen umgegangen wird.
In der EU sind es zwölf Staaten. Vorreiter sind hier besonders die skandinavischen Länder, also Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden. Dort wurden bereits zu Beginn der 1990er-Jahre verschiedene Abgaben auf Emissionen eingeführt. In Österreich diskutiert vor allem die Politik darüber, Abgaben einzuführen. Experten und Expertinnen sind sich in Sachen Klimaschutz einig: eine CO2-Abgabe sei notwendig, um die Klimaziele zu erreichen.
Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen findest du hier.
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